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Projekte, wie der neue Radschnellweg RS1 Ruhr, sind in NRW künftig offiziell eine Aufgabe des Landes.
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Vorreiter ins Sachen Radverkehr:

NRW macht Radwegebau zur Landesaufgabe

In der Bundes- und Landespolitik wird die Verantwortung für den Radwegebau hierzulande gerne den Kommunen zugeschoben. Den umgekehrten Weg geht nun das Land Nordrhein-Westfalen. Dort ist die Zuständigkeit zumindest für bestimmte Radwege nun explizit in die sogenannte Baulast des Landes übernommen worden. Gleichzeitig sollen die Mittel für den Radverkehr im Landeshaushalt 2016 mehr als verdreifacht werden.

Wer sich mit Bundes- oder Landespolitikern unterhält, bekommt oft diesen Satz so oder so ähnlich zu hören: "Der Radverkehr ist wichtig, aber nicht meine Zuständigkeit." Stattdessen sollen die mehrheitlich finanziell klammen Kommunen den Radverkehr in Deutschland voran bringen.

Aus Nordrhein-Westfalen sind nun andere Töne zu hören. Dort sollen künftig mit der Aufnahme der neuen Kategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ diese Strecken analog zu Landesstraßen in die Baulast des Landes fallen. Einen entsprechenden Beschluss fasste vor wenigen Tagen das Landeskabinett.

Bei Großstädten mit mehr als 80.000 Einwohnern trägt die Baulast für die Ortsdurchfahrten zwar die jeweilige Stadt. „Für den Bau werden wir aber den Kommunen mit entsprechenden Fördermitteln unter die Arme greifen“, sagt NRW-Verkehrsminister Michael Groschek. Dazu sind im Entwurf des Landeshaushalts 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung Ansätze vorgesehen, aus denen die Planung und die laufende Unterhaltung sowie der Bau von Radschnellverbindungen in der Baulast des Landes finanziert und der Bau von Radschnellverbindungen in kommunaler Baulast (Ortsdurchfahrten) gefördert werden können. Von 2016 bis 2019 steigen diese Ansätze von 1,5 auf 5 Millionen Euro.

„Nordrhein-Westfalen ist damit einmal mehr Schrittmacher in Sachen Radverkehr. Mit dem Radschnellweg Ruhr, dessen erster Abschnitt seit Ende November im neuen Ausbaustandard fertig gestellt ist, und unseren fünf Siegerprojekten aus dem Landeswettbewerb sind wir in Sachen Radverkehr die Avantgarde der Republik. Die beschlossene Gesetzesänderung ist der konsequente nächste Schritt“, sagte Groschek nach der Kabinettssitzung.

Martin Tönnes, Bereichsleiter Planung beim Regionalverband Ruhr und somit verantwortlich für das Vorzeige-Projekt Radschnellweg Ruhr, freut sich über die neue Unterstützung von höchster Ebene im Bundesland: "Nach der bundesweit vielbeachteten Eröffnung des ersten Teilabschnittes Ende November ist dies ein weiterer Meilenstein für die Förderung des Radverkehrs. Die städte- und parteiübergreifende Zustimmung zum Radschnellweg Ruhr beim Regionalverband Ruhr und in den beteiligten zehn Städten zahlt sich jetzt für uns alle gemeinsam aus. Das Land NRW und die Landesregierung stehen damit an der Seite von insgesamt sieben Radschnellwegprojekten in allen Regionen des Landes. Gleichzeitig ist dieser Kabinettsbeschluss ein starkes Signal für vergleichbare Projekte in den Metropolregionen in Deutschland."

Im nächsten Schritt wird das Verkehrsministerium zu einer Verbändeanhörung zur geplanten Gesetzesänderung einladen. Dazu sollen der Städtetag und der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD NRW), der ADAC Nordrhein, der Zweirad-Industrie-Verband e. V. (ZIV), der Verbund Service und Fahrrad e. V. (VSF) sowie die Bezirksregierungen und der Landesbetrieb Straßen.NRW gehört werden.

Anschließend soll der Entwurf in den Landtag zur Beratung und Entscheidung eingebracht werden.

10. Dezember 2015 von Markus Fritsch
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