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EU-Richtlinie umgesetzt

Nutzungsentgeld bei Umtausch: BGH sorgt für Rechtssicherheit

"Der Bundesgerichtshof hat bei der Frage nach Nutzungsentgelten für mehr Rechtsicherheit auch für Handelsunternehmen gesorgt", erklärt Armin Busacker, Rechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Das oberste Gericht hatte zum Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Verbrauchsgüter entschieden. Es stellte fest, dass ein Verbraucher beim Umtausch defekter Waren

nicht für deren Nutzung zahlen muss.

Das Gericht berief sich auf eine EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher und setzte eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um. Dieser hatte im April dieses Jahres entschieden, dass die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie derartige Nutzungsentgelte verbiete. Nach deutschem Recht wäre ein Anspruch auf Nutzungsentgelt allerdings noch möglich, sagte Busacker. Seit der Entscheidung des EuGH „ist daher die deutsche Rechtslage unklar gewesen. Dies hat für Einzelhandel und Verbraucher bislang rechtliche Unsicherheit mit sich gebracht. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ändert diese Situation“, sagte der HDE-Experte.

Außerdem trage die deutsche Gesetzgebung jetzt auch der europäischen Rechtssprechung Rechnung: Anfang Dezember solle eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft treten. Sie solle eine klare, richtlinienkonforme Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie gewährleistet. Busacker: „Diese Gesetzesänderung ist dringend notwendig, damit die Einzelhandelsunternehmen endlich die dringend erforderliche Rechtssicherheit haben.“

4. Dezember 2008 von Pressemitteilung
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