2 Minuten Lesedauer

Aufteilung vorgenommen

Ortlieb passt selektiven Vertriebsvertrag an

Selektive Vertriebsverträge sind schon seit 2011 bei Ortlieb ein wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit den Fachhandelskunden. Jetzt gibt es eine neuerliche Anpassung.

Märkte verändern sich und die juristischen Rahmenbedingungen auch: Vor diesem Hintergrund passt Ortlieb den selektiven Vertriebsvertrag mit Wirkung zum 1. April 2024 an. Die letzte Aktualisierung fand im Jahr 2019 statt velobiz.de berichtete .

Geschäftsführer Martin Esslinger erklärt dazu: „Wir haben in den letzten dreizehn Jahren viel investiert, um ein Marktumfeld zu schaffen, in dem wir unsere Marke entsprechend positioniert und abgebildet sehen. Hierbei haben wir auch harte Kämpfe ausgefochten, um unsere Marke zu schützen, ich erinnere nur an die rechtlichen Auseinandersetzungen gegen Amazon vor dem Bundesgerichtshof.“

Und weiter: „Der selektive Vertrieb ist dabei ein wichtiger Baustein unserer nachhaltigen und vorausschauenden Vertriebspolitik. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung auf europäischer Ebene die Möglichkeiten für eine selektiven Vertriebspolitik stark ausgeweitet. Wir sehen uns bestärkt unseren eingeschlagenen Weg weiterzugehen und passen unseren Vertrag nun entsprechend an. Dies gilt natürlich nicht nur für den deutschen Markt, sondern auch für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, in dem wir den selektiven Vertrieb in den letzten Jahren erfolgreich mit unseren Partnern implementiert haben. Mit diesem Schritt stärken wir nicht nur unseren loyalen Markenpartner weiter den Rücken, sondern schaffen auch die Basis für gemeinsames nachhaltiges Wachstum in einem für Händler zunehmend unsicheren und volatilen Marktumfeld.“

Separate Verträge eingeführt

Die grundlegenden Änderungen betreffen vor allem die Aufteilung in nun zwei separate Verträge. Bisher wurde ausschließlich mit einem Vertrag für stationäre Fachhändler gearbeitet, der eine zusätzliche Autorisierung für den Onlinehandel ermöglichte. Nun wird es jeweils einen eigenen Vertrag für den stationären Handel sowie den Onlinefachhandel geben.

Für die bestehenden stationären Kunden der Ortlieb Sportartikel GmbH ist hierbei keine erneute Unterschrift notwendig. Ohne aktiven Widerspruch bis spätestens 31.03.2024 tritt der neue Vertrag automatisch ab dem 01.04.2024 in Kraft. Sogenannte Pure Player, also reine onlinebasierte Fachhändler erhalten einen neuen Vertrag. Multichannler, also Händler, die sowohl über das Web als auch stationär verkaufen, müssen beide Verträge unterzeichnen.

28. Februar 2024 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

ORTLIEB Sportartikel GmbH
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login