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Radentscheid-Beauftragte Bernadette Felsch übergibt den Zulassungsantrag an Dr. Thum, den Leiter der Abteilung Wahlen im Bayerischen Innenministerium
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Übergabe im Innenministerium

Radentscheid Bayern reicht Zulassungsantrag ein

Das Bündnis Radentscheid hat den nächsten Schritt in Richtung Volksbegehren für ein Bayerisches Radgesetz getan. Welche Schritte jetzt folgen und wie die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden.

Soeben hat das Bündnis Radentscheid Bayern den Zulassungsantrag mit den gesammelten Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Mitte Juni bis Ende Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich. Die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften wurde von den kommunalen Wahlämtern geprüft und bestätigt.

Das Staatsministerium des Inneren hat nun max. zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob es den Gesetzentwurf dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorlegen oder direkt den 14-tägigen Eintragungszeitraum für das Volksbegehren festsetzen möchte. In beiden Fällen rechnen die Verantwortlichen des Radentscheids Bayern damit, dass die Eintragungszeit noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Mindestens 1 Million landtagswahlberechtigte Menschen müssen dann in ihrem Rathaus für den Radentscheid unterschreiben.

Ungeachtet der aktuellen Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder und Verkehrsminister Christian Bernreiter, entgegen bisheriger Verlautbarungen nun doch ein eigenes Radgesetz zu erarbeiten, hält das Bündnis Radentscheid Bayern an seinem Vorhaben fest. Beauftragte des Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern, nennt den Grund: „Wir sehen keinerlei Grund unser Volksbegehren nicht fortzusetzen, denn es darf nicht – wie schon beim Radverkehrsprogramm Bayern 2025 – abermals nur bei unrealistischen Absichtserklärungen der Staatsregierung bleiben. Ausreichende Ressourcen fehlen für eine echte Radverkehrsförderung im selbsternannten Radlland Bayern ebenso wie ein Maßnahmenplan. Unklare Standards, Verfahren und Zuständigkeiten erschweren einen raschen Ausbau der Radinfrastruktur zudem erheblich. Unser Entwurf würde die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen insgesamt beschleunigen und das Fahrrad zu einem gleichberechtigten Verkehrsmittel machen – auch für Kinder, Jugendliche und ältere oder beeinträchtigte Menschen“.
Zu den Aussichten sagt Dr. Christian Loos, Landesvorsitzender des VCD (Verkehrsclub Deutschland) in Bayern: „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserem Volksbegehren – ähnlich wie ‚Rettet die Bienen‘ im Jahr 2019 – Erfolg haben werden. Gute Mobilität braucht echte Wahlfreiheit. Klimaschutz, Energiesparen und eine inklusive und soziale Mobilität gibt es nur mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln und das Fahrrad ist in dieser Hinsicht zweifellos das Beste".

27. Januar 2023 von Jürgen Wetzstein

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