
Mit und ohne Elektro-Antrieb
Region Hannover fördert ab sofort Lastenräder
18.000 EUR und stammt aus den Mitteln der Sparkasse Hannover. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Region Hannover, freiberuflich tätige Personen sowie Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Region. Die Höhe der Zuwendung von 25 Prozent der Netto-Anschaffungssumme ist auf 500 EUR bei Lastenrädern ohne Elektro-Unterstützung bzw. 1000 EUR bei E-Modellen (inklusive Lasten-S-Pedelecs) gedeckelt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Zuladung von mindestens 40 Kilogramm möglich ist. Der Förderzeitraum erstreckt sich zunächst bis zum 31. Dezember 2017, eine Fortführung werde für die Folgejahre angestrebt.
Wer die Förderung in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zu einer Zweckbindungsfrist von 24 Monaten. Innerhalb dieser Frist muss am geförderten Fahrzeug deutlich sichtbar der Aufkleber „Gefördert von Sparkasse und Region Hannover“ angebracht werden – „zwecks öffentlicher Dokumentation der Fördermittel-Inanspruchnahme“, wie es von der Region Hannover heißt.
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