2 Minuten Lesedauer
i

Gilt ab 1. März

Rheinbahn schließt E-Tretroller von der Mitnahme aus

Ab 1. März dürfen in Bussen und Bahnen der Rheinbahnen bis auf Weiteres keine E-Tretroller mehr mitgenommen werden. Was hinter dieser Maßnahme steckt und warum Pedelecs von dieser Einschränkung nicht betroffen sind.

Mit der Entscheidung setzte die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um, heißt es in einer Pressemitteilung.

Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus sei die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher als bei anderen Elektrofahrzeugen, heißt es.

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die teilweise ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.

27. Februar 2024 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login