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Radlogistik eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
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Lieber Drohnen als Lastenräder?

RLVD rügt Förderpläne von Bundesverkehrsminister Scheuer

Das Bundesverkehrsministerium hat vor wenigen Tagen das Innovationsprogramm Logistik 2030 vorgestellt. Mit dem Innovationsprogramm soll die weltweite Spitzenposition des Logistikstandorts Deutschland weiter gestärkt und ausgebaut werden. Zehn strategische Maßnahmenfelder mit Visionen für den Logistiksektor im Jahre 2030 wurden dabei entwickelt. Explizit erwähnt wurde hier auch das Potenzial der Radlogistik – zu wenig, wie der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) findet. Warum das so ist.

In einer Erklärung heißt es zur Vorstellung des Innovationsprogramm Logistik 2030 durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von RLVD:

„Wir begrüßen, dass das Innovationsprogramm Logistik 2030 das Potential der Radlogistik explizit erwähnt und Mikro-Depots fördern will. Allerdings fehlen im Abschnitt ‚Letzte Meile‘ konkrete Fördermaßnahmen für E-Lastenräder, wie sie zum Beispiel für autonomes Fahren und Drohnen vorgesehen sind. So kann das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Mai beim Nationalen Radverkehrskongress in Dresden ausgegebene Ziel von 20 Prozent urbanem Lieferverkehr auf Lastenrädern nicht erreicht werden.“

Unverständlich bleibe, so der Lobbyverband weiter, wieso die für elektrische Lieferfahrzeuge geplante Sonderabschreibung von 50 Prozent nicht auch für E-Lastenräder gelten soll. Zwar gibt es seit März 2018 auch eine bundesweite Kaufprämie für gewerbliche Schwerlasträder. Diese schließt aber eine Förderung von Leasing aus und ist auf besonders großvolumige Modelle beschränkt. Hier wird ein großes Potenzial für effektive Elektromobilität im Lieferverkehr verschenkt.

Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. „Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist“, so der RDLV.
Stattdessen bräuchte es mehr Möglichkeiten für Kommunen, um den Einsatz von E-Lastenrädern in der urbanen Logistik gezielt zu fördern. Wir begrüßen deswegen das geplante Verkehrszeichen für Lastenrad-Parkplätze in der anstehenden StVO-Reform. Es erlaubt Kommunen die Ausweisung von Lieferzonen speziell für Lastenräder. Solche Fördermöglichkeiten bräuchte es auch bei der Vergabe von Transportaufträgen der öffentlichen Hand und bei der Einrichtung von Mikrodepots.

Martin Schmidt, RLVD-Bundesvorsitzender: "Wir brauchen analog zum „Aktionsplan Drohnen und Flugtaxis“ einen "Aktionsplan E-Lastenräder" der Bundesregierung. Im Gegensatz zu Drohnen und Flugtaxis tragen E-Lastenräder und Lastenanhänger bereits jetzt in vielen Städten zu emissionsfreier und stadtverträglicher Logistik auf der letzten Meile bei. Bei gezielter Förderung sind 20 Prozent urbaner Lieferverkehr auf E-Lastenrädern locker drin."

1. Nationale Radlogistik-Konferenz in Berlin

Die Förderung der Radlogistik ist Thema des 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz am 24.-26. Oktober in Berlin.
Martin Seißler, RLVD-Fachvorstand Konferenzen: "Mit der 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz bieten wir erstmalig eine prominente Plattform an der Schnittstelle von Logistik und Radverkehr, um nachhaltige urbane Logistik mit E-Lastenrädern in Deutschland zu diskutieren." Die Fachkonferenz wird von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Verbänden der Logistikbranche und der Fahrradwirtschaft unterstützt.

12. September 2019 von Jürgen Wetzstein

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