
Kettenreaktion in der Gruppe
Schweizer Accell-Niederlassung im Insolvenzverfahren
Am 18.08.2026 hat die Schweizer Niederlassung von Accell nun ebenfalls Insolvenz anmeldet. Die Accell Suisse AG ereilt damit wohl mit als letzte das Schicksal all der anderen Accell-Töchter. Wie es mit dem Unternehmen mit Sitz in Alpnach Dorf weitergehen kann, wird dann zeitnah erörtert werden.
„Allfällige Drittansprachen an den Konkursaktiven sind umgehend beim Konkursamt Obwalden anzumelden“, teilt unterdessen das zuständige Konkursamt mit.
Auch die übrigen rechtlichen Hinweise sind zu beachten: „Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.“
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