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E-Bikes aus China

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Zollbetrug in vier Ländern

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) in Porto (Portugal) leitet eine Untersuchung ein wegen des Verdachts auf groß angelegten Zollbetrug im Zusammenhang mit der Einfuhr von E-Bikes aus China. Auch in Deutschland wird nach Beweisen gesucht.

Die EPPO ist die unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Sie ist für die Ermittlung, Verfolgung und Aburteilung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig. Kürzlich wurde die EPPO im Fahrradbereich tätig. Wie sie mitteilt, seien in Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Portugal insgesamt sechzehn Durchsuchungen durchgeführt worden.

Diese Untersuchungen hätten ergeben, dass ein portugiesisches Unternehmen seit 2020 zerlegte Elektrofahrräder (E-Bikes) in Einzelteilen von chinesischen Lieferanten importiert hat, um die Zahlung von Anti-Dumping-Zöllen zu umgehen. Die Zölle gelten für die Einfuhr von vollständig montierten E-Bikes. Zu diesem Zweck wurden die Sendungen bei den Zollbehörden vorsätzlich falsch deklariert, so der Vorwurf.

Weiter haben die Ermittlungen ergeben: Die E-Bikes wurden auf Wunsch mehrerer europäischer Wiederverkäufer in China vollständig konstruiert und dann in zerlegter Form zur Montage an das portugiesische Unternehmen geliefert. Nach der Montage wurden die E-Bikes wieder an die europäischen Wiederverkäufer in Belgien, Deutschland und den Niederlanden verkauft, die die Aufträge ursprünglich an die chinesischen Lieferanten vergeben hatten.

Der Schaden, der dem EU-Haushalt durch diesen Betrug entstanden ist, wird auf 2,25 Millionen Euro geschätzt. Die 16 Durchsuchungen in Büros und Unternehmen wurden von der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira - Direção de Serviços Antifraude Aduaneira), dem deutschen Zollfahndungsamt in München, der belgischen Bundespolizei (OCDEFO/CGEFID) und dem niederländischen Fiskalischen Informations- und Ermittlungsdienst (FIOD) durchgeführt.

Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld vor den zuständigen portugiesischen Gerichten bewiesen ist, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Um welches Unternehmen es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.

Freitag um 06:39 von Jürgen Wetzstein
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