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Bosch-Antrieb der 1. Generation
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Kunden sollen Schmerzensgeld verlangen:

Stiftung Warentest übt Kritik an Bosch-Serviceaktion

Anfang Februar hat Bosch eBike Systems seine Fachhandelskunden über eine mögliche Fehlfunktion im Freilauf der ersten Antriebsgeneration (Classic+ Line) informiert und den kostenlosen Austausch von Motoren angekündigt, bei denen der Defekt feststellbar ist (velobiz.de berichtete) . Diese von Bosch als „Serviceaktion“ bezeichnete Maßnahme stößt bei der Stiftung Warentest auf wenig Gegenliebe. In einem auf test.de veröffentlichten Bericht heißt es, dass es besser gewesen wäre,

einen vorsorglichen Rückruf durchzuführen, bei dem der Antrieb im Fachbetrieb kontrolliert und ausgetauscht wird. Im Bericht begründet die Stiwa dies damit, dass der Defekt zu gefährlichen Stürzen oder Kollisionen führen könne.

Die Stiftung Warentest weist zudem darauf hin, dass Betroffene, die sich wegen eines durchrutschenden Bosch-Antriebs Verletzungen zuziehen würden, vom Hersteller des Fahrrads oder von Bosch den Ersatz der Behandlungskosten sowie die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds verlangen könnten. Denn: Aus Sicht der Stiwa handele sich um einen Konstruktionsfehler. Auf ein Verschulden käme es nicht an. Hersteller müssten für Verletzungen und Schäden durch Produktfehler auch dann gerade­stehen, wenn ihnen kein Vorwurf zu machen ist.

4. März 2015 von Jürgen Wetzstein

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