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Die Ausgabe 12 von "test" befasste sich u.a. mit Wearables.
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12 von 13 Geräten werden abgewertet

Stiftung Warentest: Wearables funktionieren gut, aber …

Gerade als Geschenk zum Weihnachtsfest dürften Wearables, also Laufuhren, Fitness-Armbänder & Co, des öfteren im Fachhandel über den Ladentisch gehen. Darum überrascht es nicht, dass die Stiftung Warentest in der soeben veröffentlichten Ausgabe von „test“ insgesamt 13 dieser digitalen Helfer unter die Lupe genommen hat. An den Funktionen dieser Geräte hatte die Stiwa wenig auszusetzen, doch die Berliner Qualitätshüter fanden an anderer Stelle Kritikpunkte.

Das Testfeld wurde in drei Gruppen gegliedert: Fitnessarmbänder, die sich weitgehend auf Schrittzähler, Kalorienrechner und die Angabe der Geh- und Laufstrecke beschränken, etwas teurere Laufuhren, die in der Regel auch einen GPS-Empfänger haben und sich für Jogger und Radfahrer eignen, sowie Smartwatches. Im Test befanden sich Marken wie Fitbit, Garmin, Polar, TomTom, Samsung, Apple und Huawei.

„Mit den Fitnessfunktionen haben die meisten Wearables kein Problem“, so das Fazit der Stiwa. „Um die persönliche Fitness zu überwachen, sind alle Modelle brauchbar bis gut.“ Für eine gute Endnote reichte es jedoch nur bei einem Modell. Denn es gibt mal wieder ein großes Aber: Dieses hat die Stiwa im Kleingedruckten festgestellt – also in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier habe man sehr deutliche Mängel festgestellt. Bei zwölf Produkten folgte eine Abwertung um mindestens eine Note auf befriedigend bis ausreichend. Bemängelt wird insbesondere der Umgang mit sensiblen Messwerten und Daten wie Pulsfrequenz oder den Aufenthaltsort, die beim Gehen, Joggen oder Radfahren erhoben und auch an Drittfirmen gesendet werden. Die Smartwatch von Apple kostete das den Sieg.

Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale

Mit diesen Vorwürfen an die Anbieter von Fitness-Armbändern steht die Stiftung Warentest allerdings nicht alleine da. Die Einrichtung Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale NRW meldet soeben auf seiner Website , dass aufgrund von Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht sechs Anbieter in diesem Produktsegment abgemahnt worden seien, von denen vier Anbieter die Unterlassungserklärungen abgegeben hätten.

22. November 2017 von Jürgen Wetzstein

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