
Im Vorfeld der Tour de France
UCI bringt weitere Regulierungsmaßnamen ins Spiel
Der Radsport-Weltverband UCI sorgt auch im Anlauf zur Tour de France mit seinen Regulierungs-Plänen für gewisse Unruhe. Nach der Sockenhöhe, der minimalen Lenkerbreite und zuletzt der maximal zulässigen Übersetzung richtet der Verband seine Aufmerksamkeit auf zwei weitere Aspekte, die er für sicherheitsrelevant hält. Nach einem Treffen der zuständigen Kommission in Desenzano del Garda soll einerseits die Bildschirmgröße der im Profi-Feld üblichen GPS-Velocomputer begrenzt werden. Dabei hat die UCI mit 126 mm x 71 mm ein Limit gesetzt, das von keinem aktuell auf dem Markt erhältlichen Produkt geknackt wird. Begründet wird die Begrenzung mit der möglichen Ablenkung durch zu große Touchscreens.
Aufs Trikot geschaut
Eine zweite, neue Maßnahme mutet auf Anhieb seltsam an: Auf der Vorderseite von Radsport-Trikots soll ab sofort nur noch eine Tasche zulässig sein, in welcher das Funkgerät Platz findet. Der Hintergrund für diese Maßnahme war, dass einige Teams mit in die Frontpanele der Trikots eingearbeiteten Taschen für Verpflegung experimentierten - und so einen aerodynamischen Vorteil erzielten, freilich bei einer sehr fragwürdigen Optik. Während diese neuen Regulierungen per sofort in Kraft treten, hat die UCI auch den Gang vor ein Berufungsgericht in Belgien angekündigt, um gegen den Entscheid der zweiten Gerichtsinstanz der Wettbewerbsbehörde vorzugehen. Diese hatte auf Einsprache von Sram hin die Vorschriften für maximale Übersetzungen kassiert velobiz.de berichtete .
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