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Gesetze - Wegenutzungsrecht

Von Wegen – Nutzungskonflikte in der Natur

Wer Mountainbike fährt, lebt gefährlich. Wenn Konflikte zwischen Naturnutzern eskalieren, führt dies mitunter zu hässlichen Auswüchsen wie über den Weg gespannten Drähten oder aus dem Trail herausragenden Nägeln. Der Mountainbike-Szene dürften derartige Extremfälle aber zumeist nur vom Hörensagen bekannt sein. Die Vermutung liegt nahe, dass die Ursachen für solch militante Fallenstellung in tief liegenden Konflikten zu finden sind. Höchste Zeit, dem Mythos der Zerstrittenheit zwischen verschiedenen Naturnutzenden auf den Zahn zu fühlen.

Rollt eine Welle aus Trailsperrungen auf die Mountainbike-Szene zu? Laut DIMB könnte die neue Verwaltungsrichtlinie in Bayern genau das zur Folge haben.

Mountainbiken ist ein Breitensport. Dass Reibereien bei knapp 11,2 Millionen Gelegenheits-Mountainbikern und -bikerinnen nicht ausbleiben, ist nicht verwunderlich. Zur Einordnung: Ungefähr 200.000 Menschen weniger , also knapp 11 Millionen (Quelle: IfD Allensbach: Marktanalyse Werbeträgeranalyse 2018), spielten Fußball in Deutschland im Jahr 2018 »ab und zu«. Auf Wald- und Forstwegen sind Begegnungen zwischen Radfahrenden und wandernden Menschen an der Tagesordnung.
Im Rahmen einer Studie des deutschen Wanderverbands gaben etwa 90 Prozent der Befragten an, nur selten oder gar keine Probleme mit anderen Naturnutzenden zu erleben. Die Faktenlage lässt es also nicht zu, vom konfliktschürenden Mountainbike-Sport zu reden. Probleme kann das Fahren im Wald allerdings trotzdem bewirken. Der Verkehr im Wald erzeugt Belastungsdruck und nimmt Einfluss auf das Ökosystem. Obwohl die Einwirkungen auf Flora und Fauna laut Mountainbike Tourismusforum (Grapentin et al.) nicht höher sind als beim Wandern, haben die MTB-Sportler und -Sportlerinnen mit Illegalisierung zu kämpfen.

Neue Verwaltungsrichtlinie

Die im Dezember letzten Jahres veröffentlichte Verwaltungsrichtlinie bereitet Teilen der Szene Bauchschmerzen und wird durchaus kontrovers gesehen. In einem Schreiben der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bemängelt der Verein vor allem die tendenziöse Auslegung der bereits bestehenden Gesetzestexte. »Die inhaltlichen Änderungen der aktuell gültigen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; 5. Abschnitt ›Erholung in der freien Natur‹ beinhalten fachliche und rechtliche Mängel, verstoßen teils gegen das Bayerische Naturschutzgesetz selbst, lassen die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs unberücksichtigt und sind damit geeignet, Konflikte zu fördern, statt wie beim korrekten Vollzug der Regelungen zur Erholung in freier Natur zu befrieden.«
Zentraler Kritikpunkt des DIMB ist es, dass die Verwaltungsrichtlinie es Grundbesitzern und -besitzerinnen erlaubt, eigens Verbotsschilder aufzustellen, wenn ein Weg zum Radfahren nicht geeignet sei. An dieser Stelle liege keine Präzisierung, sondern eine Verwässerung des geltenden Rechts vor. In Kombination mit tendenziösen Formulierungen, die das Wandern dem Radfahren oder Reiten überordnen, entsteht die Sorge vor vermehrten Trail-Sperrungen durch private Grundbesitzer und -besitzerinnen.


Rollt eine Welle aus Trailsperrungen auf die Mountainbike-Szene zu? Laut DIMB könnte die neue Verwaltungsrichtlinie in Bayern genau das zur Folge haben.

Trotz der Kritik diverser Verbände ließ das bayerische Ministerium die Vollzugshinweise unverändert. Man wolle den Zeitraum bis 2023 zur Evaluation nutzen. Vonseiten der Verbände wurde diese Entscheidung bedauert, weitere Gesprächsbereitschaft jedoch in Aussicht gestellt.

Kritik beim Tourismusforum

Beim Anfang Mai im Rahmen des Mountainbike Tourismusforums stattfindenden MTB Bayern Panel gab es Zuspruch und Gegenwind zugleich. Ein Teilnehmer stellte infrage, ob die Vollzugshinweise die bisherige Rechtslage nicht bloß klarstellen und sie keinesfalls verschärfen. Andere bewerteten die Verwaltungsrichtlinie als geltendem Recht widersprechend.
Im Kontext des Panels wurde die Verwaltungsrichtlinie von der DIMB und dem Deutschen Alpenverein (DAV) nach aktuellem Kenntnisstand in ihren Auswirkungen eingeordnet. Die DIMB hatte in Zusammenarbeit mit dem Bike-Magazin einen Aufruf gestartet, Verbotsschilder zu melden. Dies habe zu Saisonbeginn zu 10bis 20 Meldungen in der vorangegangenen Woche geführt. Dem DAV sei zum Zeitpunkt der Veranstaltung erst eine einstellige Menge an Verbotsschildern bekannt gemacht worden. Zurückzuführen seien die Zahlen auf die noch sehr junge Saison. Ob es sich bei den gemeldeten Schildern tatsächlich um neu aufgestellte Hinweise handelt, sei auch noch zu klären. Besonders tückisch ist laut DIMB, dass neue Schilder schnell installiert seien. Die Aufhebung der Verbote sei jedoch meist nur auf dem Klageweg möglich. Der Wunsch des DAV geht in eine ähnliche Richtung. Man wünsche sich Gesprächsbereitschaft bei den unteren Naturschutzbehörden.

Knackpunkt Haftung

Geeint werden die Bedenken beim Anlegen neuer Trails und bei den potenziellen Auswirkungen der neuen Verwaltungsrichtlinie in einem zentralen Aspekt. Im Fokus steht die Frage, wer beim Biken im Wald die Haftung übernimmt. Generell kann die Fürsorge für Trails einem Verein oder der Kommune überschrieben werden. Für die Ortschaft wird dann eine erweiterte kommunale Haftpflichtversicherung notwendig. Die Mehrkosten halten sich hierbei allerdings in Grenzen, da eine Versicherung für Radwege ohnehin vonnöten ist. Lösungen, die Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen mitversichern, werden auch angeboten.
Auch der DAV nannte die Haftungsfrage neben den Umwelteinwirkungen des Mountainbikens als Hauptgrund von Akteuren und Akteurinnen, sich gegen den Sport auszusprechen. Mit der Kampagne »Leitfaden Haftung und Recht Mountainbike« versucht der Verein, den Sorgen entgegenzuwirken. Vor allem Aufklärung über die geltende Rechtslage und praktische Tipps zur Weg-Instandhaltung im Falle der Haftungsübernahme sind hier die Ziele.
Die Grundsteinlegung für neue oder neu legalisierte Wege kann auch durch Partnerschaften zwischen Vereinen und Kommunen ermöglicht werden. Beim DIMB gibt es etwa Kooperationen, bei denen die Gemeinde die Haftung trägt und die Pflege der Trails in Vereinshand liegt. Einige DAV-Sektionen haben neben der Instandhaltung von Trails auch die Haftung selbst übernommen.

Sensibilisierung auf allen Ebenen

Neben der Seite der Grundbesitzer und -besitzerinnen gibt es Sensibilisierungsprojekte für die Mountainbike-Fraktion. Die Fair-Bike-Kampagne in Oberbayern hat zu diesem Zweck 15 Regeln für ein respektvolles Miteinander auf Trails und Wegen aufgestellt, die strategisch auf Plakaten, Flyern und Bierdeckeln unter die Leute gebracht werden.
Im Allgäu wird unter dem Schlagwort Natur-Biken aktiv an einer achtsamen, rücksichtsvollen Mountainbike-Kultur gearbeitet. Verhandlungen mit Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen werden hier von offizieller Seite geführt. Das Anlegen legaler Trails verankert das Mountainbiken in der Mitte der Gesellschaft und erzeugt Legitimität.
Sensibilisierung, so sinnvoll sie auch ist, setzt voraus, dass es genug legale Trails gibt. Erst dann machen ausgeklügelte Besucherlenkungskonzepte wirklich Sinn, um Konflikte zwischen den verschiedenen Naturnutzungslagern zu vermeiden. Aus dem Fichtelgebirge wurde beim MTB Bayern Panel berichtet, dass mit einem Wanderverein zusammengearbeitet wird, um die Wege durch Besucherlenkung gut zwischen den verschiedenen Nutzungsformen aufzuteilen.

Friedliche Koexistenz

Beispiele wie dieses zeigen, dass es nicht unmöglich ist, verschiedene Nutzungsformen zusammen zu denken. Der eingangs erwähnte Anteil von 90 Prozent, die sehr selten oder nie Probleme mit anderen Naturnutzenden haben, mag hoch erscheinen. Die übrigen 10 Prozent sind als Menge aber nicht unerheblich. Wenn das Ziel sein soll, keine Konflikte zwischen den Nutzungsgruppen zu haben, ist noch einiges zu tun. Die Gesprächsbereitschaft, die etwa von den Verbänden gezeigt wird, ist ein guter Anfang, um die Konfliktsituationen in Zukunft noch besser zu vermeiden. Kommunikation am runden Tisch, also unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen, wird als Mittel zur Vermeidung von Insellösungen gesehen. So lässt sich ausschließen, dass etwa lange Trails und Touren über kommunale Grenzen hinweg in Teilabschnitten verboten werden.
Die Zuwächse im Mountainbike-Sport und -Vereinswesen und der Eindruck, die Radverkehrsstrategie ende oftmals am Waldrand, erzeugen ein Spannungsfeld, das sich zunehmend als verwaltungstechnische Herausforderung erweist. Ideen und Handlungsstrategien zur Konfliktvermeidung gibt es einige. Wenn diese auch noch im Sinne des Naturschutzes umgesetzt werden, steht einer friedlichen Koexistenz zwischen den verschiedenen Naturnutzungsformen hoffentlich nichts mehr im Wege.

3. Juni 2021 von Sebastian Gengenbach

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