2 Minuten Lesedauer
Dynamo
i

Zeitung zitiert Bundesministerium

Angebliches Aus für die Dynamopflicht: ZIV gibt Contra

Die „Saarbücker Zeitung“ hat zum Jahresauftakt einige Marktteilnehmer in der Fahrradbranche aufhorchen lassen: Die Tageszeitung zitierte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums, dass die Dynamopflicht am Fahrrad im Rahmen der Novellierung der „lichttechnischen Vorschriften“ in der StVZO auf der Kippe stehe. Ein Dementi kam daraufhin postwendend vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).

Es sei richtig, dass im Bundesministerium gegenwärtig eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorbereitet werde, mit der die Vorschriften für die Beleuchtung am Fahrrad dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden sollen, heißt es vom ZIV. Dazu hat das Ministerium eine Expertenkommission einberufen, die unter anderem mit ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger besetzt ist. Das Ergebnis dieser Expertenkommission liege jedoch noch gar nicht vor, erklärt ZIV-Sprecher Stephan Schreyer im Gespräch mit velobiz.de. Insofern ist man beim Branchenverband überrascht, dass sich Mitarbeiter des Verkehrsministeriums bereits über die mutmaßlichen Inhalte der neuen StVZO-Fassung äußern.

Hat sich also ein Ministeriumssprecher gegenüber der „Saarbücker Zeitung“ etwas weit aus dem Fenster gelehnt? Vor dem Hintergrund, dass noch gar keine Empfehlungen zur Fahrradbeleuchtung im Minsterium vorliegen, liegt diese Vermutung durchaus nahe.

Der ZIV macht sich jedenfalls in Berlin für eine Beibehaltung der Dynamopflicht stark. In einem Whitepaper des Verbands wird befürchtet, dass andernfalls künftig kaum noch ein Neufahrrad mit Nabendynamos vom Band rolle. „Die Entwicklung von Nabendynamos , die in die Vorderradnabe des Fahrrades integriert sind, hat dazu geführt, dass diese geräuschlos, wartungsfrei und vollkommen witterungsunabhängig arbeiten. In der aktuell stattfindenden Diskussion wird insbesondere hinsichtlich der Dynamobeleuchtung bemängelt, dass diese schlecht zu bedienen sei, nicht bei jedem Wetter einwandfrei funktioniere sowie beim Stillstand des Fahrrades kein Weiterleuchten, insbesondere der Rückleuchte, sicherstellt. Alle diese Argumente haben sich inzwischen durch die neuen Technologien, die bei fast allen Straßenfahrrädern eingesetzt werden, überholt“, schreibt der ZIV. Und weiter: „Die Freigabe der Batteriebeleuchtung hat auch in einigen Nachbarländern dazu geführt, dass kein Fahrrad mehr in der Erstausrüstung mit Dynamo ausgeliefert wird.“

Ein bisschen liberal gibt sich der ZIV in einem Punkt aber doch: Die bisher geltende Regelung, dass Rennräder mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein dürfen, soll nach den Vorstellungen des Industrieverbands künftig auch auf Mountainbikes ausgeweitet werden.

8. Januar 2013 von Markus Fritsch

Verknüpfte Firmen abonnieren

ZIV Zweirad Industrie Verband e.V.
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login