
Nach Abschaffung der Zollfreigrenze:
Asiatische Plattformen verlieren deutlich Marktanteile
Wie der Verband mitteilt, brachen die Umsätze von Shein, Temu und AliExpress im 3. Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35,5 Prozent auf aktuell 566 Mio. Euro ein. Der Marktanteil der drei größten asiatischen Plattformen in Deutschland fällt auf 3,1 Prozent; im 2. Quartal lag er noch bei 5,3 Prozent. Hintergrund: Mit dem Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro seit Juli dieses Jahres ist jede Sendung aus Drittstaaten grundsätzlich zollpflichtig. Für Kleinsendungen bis 150 Euro fällt eine Pauschale von 3 Euro pro Warengruppe (Zollposition) an. Ab November kommt noch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 Euro hinzu.
Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des BEVH, erklärt: „Das rasante Wachstum von Temu und Shein in Deutschland ist ins Stocken geraten. Damit sinken auch die Umsätze im Gesamtmarkt, ohne dass hiesige Anbieter von der Schwäche asiatischer Wettbewerber profitieren konnten.“
Die erneut schlechter werdende Konsumstimmung schlägt sich offenbar auf den Onlinehandel nieder. Umsatzdaten der BEVH-Verbraucherbefragung für das 3. Quartal zeigen ein nur noch schwaches Plus von 2,9 Prozent auf rund 18,5 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal (alle Angaben inkl. USt., nicht inflationsbereinigt). Damit liegen die Umsatzsteigerungen unter der Inflationsrate von 3,3 Prozent im September.
„Nach Erholungssignalen in der ersten Jahreshälfte machen sich stark anziehende Energiepreise und sinkende Einkommenserwartungen im Online-Kaufverhalten bemerkbar“, so Alien Mulyk. Positiv zur Gesamtmarktentwicklung beitragen konnte auch nicht, dass viele Billigpakete aus Asien derzeit nicht mehr den Weg nach Europa finden wie bisher.
Mulyk dazu: „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu. Zölle allein sind aber nicht genug. Um für fairen Wettbewerb zu sorgen, muss die EU die Marktüberwachungsbehörden stärken und bestehendes Recht durchsetzen. Wichtige Schritte wie den Aufbau einer gemeinsamen EU-Zollbehörde oder die verpflichtende Übermittlung von standardisierten Produkt-IDs hat die EU erst kürzlich auf den Weg gebracht“
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