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Handel - Ausbilden im Betrieb

Ausbilden erwünscht

Handwerker sind im Grunde praktisch veranlagt und finden meist eine pragmatische Lösung für so ziemlich jedes Problem. Wenn das Problem »Fachkräftemangel« heißt, ist auch da die Lösung offensichtlich: Wenn der Markt keine Zweiradmechatroniker hergibt, macht man sie einfach selbst. Mit diesem Leitfaden an der Hand dürfte das Nachmachen leicht gelingen.

Einige Ausbilder und Ausbilderinnen werden sich hin und wieder diese eine Frage stellen: Warum tun wir uns das eigentlich an? Dabei liegt die Lösung auf der Hand: Ausbilden ist das effektivste Mittel gegen den herrschenden Fachkräftemangel in der Branche. »Ausbilden lohnt sich heute mehr denn je zuvor. Betriebe bekommen qualifizierte Fachkräfte, die auch die betrieblichen Abläufe kennen. Es entfällt dann die zumeist durchaus lange Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter, die in einem fremden Unternehmen gelernt haben«, heißt es vonseiten der IG Metall. Daniel Röper, Pressesprecher der Handwerkskammer für Unterfranken, betont auch das einzigartige Zusammenspiel von Theorie und Praxis der dualen Ausbildung in Deutschland: »Eine Ausbildung im Handwerk bedeutet eine sichere Qualifikation in theoretischem und praktischem Wissen. Nur durch die duale Ausbildung ist gewährleistet, dass eine nachfolgende Generation von kompetenten Fachkräften heranwächst.«

Er fügt noch einen weiteren Aspekt hinzu, der weniger die gesellschaftliche Dimension der Ausbildung, sondern vielmehr das Miteinander von Auszubildenden und ausbildendem Betrieb betont: »Für viele Ausbilder ist es einfach schön zu sehen, wie sich Auszubildende entwickeln, sowohl fachlich als auch menschlich.« Thorsten Larschow, Inhaber von Rad&Tour in Cuxhaven kann die Freuden, die man als Ausbilder hat, nur bestätigen: »Ich empfinde die Zusammenarbeit mit jungen Menschen als belebend und lehrreich.«

Wie man sich als Ausbilder qualifizieren muss

Wenn man sich dazu entschlossen hat, eine Ausbildung in der Werkstatt anzubieten, gilt es, die formalen Voraussetzungen zu erfüllen. Wer eine Meisterausbildung absolviert hat, verfügt bereits über umfassende Qualifikationen, zu denen auch die Ausbildereignungsprüfung gehört. Damit erhält ein Meister die Erlaubnis, junge Menschen ausbilden zu dürfen. Wer nicht selbst ausbilden, sondern einen Mitarbeitenden ohne Meisterprüfung damit beauftragen will, die Ausbildung durchzuführen, so muss der- oder diejenige eine gesonderte Ausbildereignungsprüfung ablegen. Ausbilder, die zusätzlich zu ihren Ausbilderaufgaben noch weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollten durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende selbst ausbilden. Die Ausbildereignungsprüfung bedeutet für Mitarbeiter eine zusätzliche Qualifikation, die durchaus nützlich ist. »Diese Ausbildung versetzt Mitarbeitende ja in die Lage, ihre Fähigkeiten besser zu vermitteln. Eine Fortbildung, die möglichst viele Menschen haben sollten«, so der Wunsch von Thorsten Larschow.

Momentan liegt das Hauptaugenmerk der Ausbildereignungsprüfung darauf, dass die in der Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vollständig so vermittelt werden, dass die Gesellenprüfung bestanden werden kann. Diese vorrangige Vermittlung von Hard Skills während der dreieinhalbjährigen Ausbildung ist der IG Metall nicht genug: »Die IG Metall setzt sich für eine Reform der Ausbildereignungsprüfung ein. Ziel muss sein, neben der Vermittlung von fachlichem Wissen auch Stärken und Fähigkeiten der Auszubildenden zu entwickeln und ihre soziale Kompetenz zu fördern. Die aktuelle Ausbildereignungsprüfung ist dafür keine wirkliche Hilfe. Die Unternehmen sollten ihre Handwerkskammern deshalb auffordern, mehr Weiterbildung für Ausbilder anzubieten. Eine sinnvolle Reform der Ausbildereignungsprüfung kann auch einen Beitrag zur Integration von Migranten leisten. Das ist vor allem für das Handwerk wichtig. Hier arbeiten viele Mi­granten, die einen besonderen Förderbedarf haben.« Laut Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung kamen zum 31.12.2018 von 2316 Auszubildenden zum Zweiradmechatroniker 147 aus dem Ausland – das sind 6,3 Prozent, verglichen mit 2,4 Prozent zum Stichtag zehn Jahre früher, nämlich am 31.12.2008.

Wie der Betrieb einzurichten ist

Zweiradmechatroniker werden sowohl in der Werkstatt als auch in den Verkaufsräumen des Zweiradhandwerks und Zweiradhandels eingesetzt. Diese Räume, wie auch die Pausen- und Sozialräume, müssen dem Arbeitsschutzgesetz entsprechend eingerichtet sein. Außerdem sollten sie die benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Wartungseinrichtungen beherbergen, die es dem Lehrling ermöglichen, die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten zu erwerben. Wenn die Ausbildungsstätte nicht über diese Ausstattung verfügt, ist es auch möglich, dem Lehrling einzelne Fertigkeiten in einer anderen Firma oder einer außerbetrieblichen Bildungseinrichtung näherzubringen. Eine Verbundausbildung eignet sich, um einzelne Defizite im Ausbildungsbetrieb auszugleichen. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Ausbildungsberater der Handelskammern, die betriebliche Eignung zu prüfen. Dabei kann es für den auszubildenden Betrieb zu Umbauarbeiten kommen. Ladenbesitzer Thorsten Larschow kann diesem Umstand eher positive Aspekte abgewinnen: »Manchmal entstehen zusätzliche Kosten und Aufwände. Das resultiert aus Auflagen, die man im Zuge der Ausbildungsplatzgestaltung erfüllen muss. Allerdings kommen diese Änderungen ja auch allen anderen Mitarbeitenden zugute. Es ist oft nur der Auslöser für sowieso notwendige Änderungen.«

Welche rechtlichen Fragen zu beachten sind

Um eine Ausbildung durchzuführen, muss mit dem Lehrling ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Auf den Webseiten der Handelskammern kann man dafür Unterstützung in Form von Vorlagen in elektronischen Format erhalten. In einem vom Ausbildungsbetrieb entworfenen Ausbildungsplan, der bei der Handwerkskammer einzureichen ist, sollten Ausbildungsinhalte und deren sachliche sowie zeitliche Gliederung enthalten sein. Diesem Plan liegt der Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung zugrunde, der durch die Kultusministerkonferenz erstellt wird und sich über den Internetauftritt des Bundesinstituts für Berufsbildung ( www.bibb.de ) abrufen lässt.

Die Handwerkskammer für Unterfranken weist auf die gesetzlichen Grundlagen hin, die Ausbilder und Ausbilderinnen zu beachten haben: »Die rechtlichen Fragen sind sowohl in der Handwerksordnung, im Berufsbildungsgesetz (BbiG) als auch in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Ebenfalls beachtet werden muss bei Minderjährigen das Jugend-Arbeitsschutzgesetz (JarbSchG).« In Letzterem ist beispielsweise der Urlaubsanspruch für minderjährige Auszubildende geregelt. Die Personengruppe der unter 18-Jährigen muss zudem, anders als ihre volljährigen Kolleginnen und Kollegen, eine ärztliche Erstuntersuchung vorlegen, die ihre Tauglichkeit bestätigt und nicht älter als 14 Monate sein darf.

Welche Rolle die Berufs-schule spielt

Eine Berufsausbildung wird in Deutschland traditionell in Zusammenarbeit mit einem Ausbildungsbetrieb im dualen System oder in Vollzeitschulform an Berufs(fach)schulen absolviert. Wird die Ausbildung in einem Betrieb durchgeführt, so hat der Ausbilder oder die Ausbilderin den Azubi frühzeitig in der Berufsschule anzumelden. Für die Dauer des Berufsschulunterrichts muss der Betrieb seine Azubis per Gesetz von der betrieblichen Arbeit freistellen. Die Zeit, die die Auszubildenden in der Schule verbringen, ist als Arbeitszeit anzurechnen. Der Unterricht in der Berufsschule dauert acht bis zwölf Stunden pro Woche und ist in der Regel auf zwei Tage verteilt. Dort wird theoretisches Wissen vermittelt, das mit der Arbeit im Betrieb verknüpft ist. Dafür entwickeln die Schulen den Stoff in sogenannten Lernfeldern, die eng mit den Inhalten der betrieblichen Ausbildung verzahnt sein sollen. Dazu müssen sich Betrieb und Schule jedoch abstimmen, wie es der §2 des Berufsbildungsgesetzes vorsieht. »Nur so kann sich die Stärke des Dualen Systems entfalten, die gerade darin besteht, dass Theorie und Praxis nicht nacheinander, sondern möglichst zur gleichen Zeit vermittelt werden«, betont die IG Metall.

Welche Aufgaben der Azubi übernehmen kann

Nach all dem Aufwand, den man mit den Azubis hat, wünscht sich der ausbildende Betrieb natürlich auch Unterstützung durch sie. Grundsätzlich ist durch die Ausbildungsordnung sowie den Rahmenlehrplan geregelt, welche Dinge der Auszubildende zu lernen hat. Ein Sprecher der IG Metall bremst überzogene Erwartungen: »Die Frage, wie ein Auszubildender den Betrieb entlasten kann, ist der falsche Ansatz. Am Ende profitiert der Betrieb am meisten, wenn er einen Ruf als guter Ausbilder hat. Nur dann wird er auch in Zukunft mit gut ausgebildeten Fachkräften am Markt teilnehmen können.«

Es ist von offizieller Seite nicht erlaubt, Azubis berufsfremde Tätigkeiten zu übertragen. Den Azubi jeden Morgen zum Metzger zum Leberkäsesemmelholen zu schicken, ist grenzwertig. Wenn gemeinsam gevespert wird, lässt sich der Einkauf sicher auch reihum erledigen. Der Ausbilder sollte den Arbeitsalltag des Azubis so gestalten, dass dieser auch Lust hat, nach der Ausbildung im Betrieb als vollwertige Arbeitskraft mitzuarbeiten. Darauf hinzuarbeiten, sollte das Ziel einer guten Ausbildung sein.

Wie man den passenden Azubi findet

Nun fallen Auszubildende nicht vom Himmel. Manch ein Betrieb mag in seiner Region so angesehen sein, dass die jungen Leute von selbst dort wegen einer Lehrstelle anfragen. Aber die Regel ist das nicht. Neben dem Schalten von Stellenanzeigen lohnt es, auf Ausbildungsmessen präsent zu sein. Dort kann man sich zum einen als Ausbilder bekannt machen, zum anderen können gleichzeitig neue Kunden gewonnen werden. Auch das Vorstellen in Schulen bietet sich an, um sich den zukünftigen Schulabgängern zu präsentieren. Dabei sind nicht nur Haupt- und Mittelschulen geeignet, um den Nachwuchs zu rekrutieren. Im Ausbildungsbereich Handwerk gab es 2018 immerhin 15 Prozent Ausbildungsanfänger, die über die Hochschulreife verfügten. Im Bereich Industrie und Handel, der unter anderem mit besseren Gehältern lockt, machten Abiturienten sogar 20 Prozent der angehenden Zweiradmechatroniker der Fachrichtung Fahrradtechnik aus. Nicht zuletzt ist es eine gute Idee, einmal im Jahr mit einem »Tag der offenen Tür« das Geschäft für Kundschaft und Interessierte zu öffnen. So können sowohl neugierige Kunden hinter die Kulissen blicken als auch Ausbildungsplatzsuchende herausfinden, ob ihnen der Betrieb zusagt.

Was tun, wenn es Probleme gibt

Nicht immer verläuft eine Ausbildung so erfolgreich und harmonisch, wie sich das Ausbilder wünschen. Ob ständiges Zuspätkommen, wiederholtes Fehlen in der Berufsschule, Auszubildende, die schlicht »keinen Bock« auf Arbeit haben - die Gründe, warum Ausbildungen scheitern, sind vielfältig. Bei der IG Metall hat man eruiert, dass 2018 36 Prozent der Ausbildungsverträge für Zweiradmechatroniker vorzeitig aufgelöst wurden. Über die Ursachen lässt sich nur mutmaßen: »Die Gründe für Abbrüche werden statistisch nicht erfasst und Aussagen darüber sind immer eine Interpretation. Eine zentrale Rolle dürften die beruflichen Perspektiven und die in Aussicht stehende Vergütung spielen. Die Ansprüche von Jugendlichen an die Qualität der Ausbildung steigen«, so der Sprecher der IG Metall. Auch Thorsten Larschow, Inhaber von Rad&Tour, hat neben allen positiven Erfahrungen auch Fehlgriffe erlebt. »Natürlich kenne auch ich die schlechten Beispiele, erlebe sie teilweise selbst. Daher versuche ich auch nicht mehr, jede Ausbildung bis zum Schluss zu retten. Wenn jemand nicht mehr mag, dann soll er uns verlassen.«

Wenn es Konflikte mit Auszubildenden gibt und man dennoch anstrebt, die Ausbildung fortzuführen, so kann man sich als Ausbilder an die Handwerkskammern wenden. Dort findet man bei Ausbildungsberatern Rat und kann gemeinsam versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln.

Was Corona ändert

Niemand weiß, wie lange die Corona-Pandemie noch anhält und wie die Wirtschaft darauf reagiert. Die Effekte der Corona-Krise machen sich auch bei den Ausbildungszahlen bemerkbar. Eine aktuelle Umfrage der IG Metall aus fast 500 Betrieben zeigt: »Jeder zehnte Betrieb im Organisationsbereich der IG Metall (11 %) will weniger ausbilden. Noch im Mai lag diese Zahl bei 7,3 Prozent, die Auswirkungen der Corona-Krise werden zunehmend deutlich.« Dazu erklärt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall: »Für die berufliche Zukunft junger Menschen muss jetzt noch mehr getan werden, um dramatische Langzeitfolgen wie eine hohe Jugendarbeitslosigkeit oder eine verstärkte soziale Ungleichheit zu vermeiden. Es darf keine ›Generation Corona‹ unter den Auszubildenden und dual Studierenden geben.« Zumindest die Fahrradbranche dürfte mit ihren bereits bestehenden Bemühungen um mehr Fachpersonal ihren Teil dazu beitragen, dass künftig mehr junge Menschen einen Ausbildungsplatz finden. Auch in Corona-Zeiten scheint die Fahrradwelt eine Branche mit Zukunft zu bleiben. //

7. September 2020 von Nadine Elbert
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