
Entschädigungen wegen Rückrufaktion
Babboe droht baldige Sammelklage in den Niederlanden
Unterstützt vom niederländischen Fahrradverband (Fietsersbond) zielt die Initiative darauf ab, für betroffene Besitzer von Lastenrädern eine Entschädigung zu erwirken. Hintergrund sind die Qualitätsprobleme von Babboe, die Anfang des Jahres 2024 zu einer umfangreichen Rückrufaktion für mehrere Modelle der Niederländer geführt hatten, velobiz.de berichtete .
Vorbereitungen abgeschlossen
Nach Angaben der Stiftung sind die Vorbereitungen für das Verfahren abgeschlossen: Es wurden Untersuchungen durchgeführt, die Klageschrift wurde verfasst und die Finanzierung ist gesichert, heißt es von der Stiftung, die zudem erklärt, dass die angekündigte Übernahme der Babboe-Muttergesellschaft durch das chinesische Unternehmen Dutech Holdings (velobiz.de berichtete) keine Auswirkungen auf das Gerichtsverfahren habe: Die Sammelklage werde fortgesetzt, und auch der neue Eigentümer werde in die Pflicht genommen. Diesen Standpunkt teilte die Stiftung in dieser Woche den Anwälten von Babboe mit. Sie fordert Babboe auf, sämtliche Beweismittel im Zusammenhang mit dem Fall zu sichern und während des laufenden Verfahrens keine Vermögenswerte aus dem Unternehmen abzuziehen. Die Übernahme darf nicht dazu führen, dass betroffene Lastenradbesitzer um die ihnen zustehende Entschädigung gebracht werden.
Neue Website mit Informationen
Die Stiftung verlangt von Accell und Babboe eine schriftliche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen, dass alle relevanten Daten gesichert werden. Dazu gehören Informationen über verkaufte Babboe-Lastenräder, Produktions- und Vertriebsprozesse sowie die Kommunikation mit betroffenen Besitzern nach der im Februar 2024 herausgegebenen Sicherheitswarnung. Babboe muss zudem bestätigen, dass keine Vermögenswerte aus dem Unternehmen abgezogen werden, bevor eine Lösung hinsichtlich der Entschädigung der Betroffenen gefunden wurde.
Zusätzlich wurde eine neue Website (https:// VEILIGEBAKFIETS.NL) eingerichtet. Sie bietet Informationen zum Fall Babboe, zum Sammelverfahren, zu den Teilnahmebedingungen und zum Vorstand der Stiftung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Teilnehmende Lastenradbesitzer müssen derzeit keine weiteren Schritte unternehmen. Die Stiftung plant, im weiteren Verlauf des Sommers über die nächsten Schritte des Verfahrens zu informieren.
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