
Ausgezeichnet mit dem Deutschen Fahrradpreis:
Bundesministerium verbietet Soester Lösung
dass ein mittig angeordneter Fahrradstreifen in der StVO nicht vorgesehen sei, wie der ADFC NRW berichtet. Demnach würde das Bundesverkehrsministerium von der Stadt Soest den sofortigen Rückbau des Schutzstreifens verlangen.
Die Verärgerung über die bürokratische und wenig fahrradfreundliche Sichtweise im Berliner Ministerium ist bei den Fahrrad-Lobbyisten vor Ort groß: "Die Gefährdung von Radfahrern nimmt das Bundesverkehrsministerium dabei in Kauf und stimmt nicht mal einer Umsetzung im Rahmen eines Verkehrsversuches zu", heißt es vom ADFC-Landesverband.
Dabei würde es für den Autoverkehr ohnehin keinen Unterschied machen, ob der Fahrradstreifen StVO-konform rechts oder mittig angelegt würde: Die Soester Jakobistraße ist so oder so nicht breit genug, dass Radfahrer von Autos überholt werden können.
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