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Foto: Tier Mobility - Archiv velobiz.de
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Erleichterungen für Unfallopfer

Bundestag winkt verschärfte Haftungsregeln für E-Tretroller durch

Der Bundestag hat vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung verabschiedet, mit der es Geschädigten von Unfällen mit E-Tretrollern erleichtert werden soll, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Hintergrund für diese Gesetzesänderung , ist die stark steigende Zahl von Unfällen mit diesen Fahrzeugen. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wurde jetzt beschlossen.

Im Rahmen der Gesetzesänderung werden künftig die Halter dieser E-Tretroller, das sind in großer Zahl Sharing-Anbieter, stärker zur Verantwortung gezogen. Es wird, wie bei anderen Kraftfahrzeugen schon bestehend, eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So soll verhindert werden, dass die Geschädigten leer ausgehen.

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos.

Diese Gefährderhaftung dürfte insbesondere bei falsch abgestellten E-Scootern zum Thema werden. Ein schlechter technischer Zustand dürfte künftig ebenfalls schneller Probleme für die Halter nach sich ziehen, gerde im Verleihbetrieb. Die "stark steigende Zahl an Unfällen", wie auf der Seite der Bundesregierung geschrieben, lohnt einen genaueren Blick: Zwar hat sich seit 2020 tatsächlich die Zahl der Unfälle von 6000 auf 12.000 in 2024 erhöht. Allerdings hat sich der Fahrzeugbestand schon bis 2023 um den Faktor 5,5 erhöht. Die Zahl der Unfälle ist also in absoluten Zahlen gestiegen, die Unfallhäufigkeit ist aber klar rückläufig.

Heute um 08:13 von Jürgen Wetzstein
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