
Sicherheit - Polizeiliche Kriminalstatistik
Die Lage ist besser, als man denkt. Und schlechter.
Die Antwort liefert die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, die jedes Frühjahr für das jeweilige Vorjahr veröffentlicht wird. Sie unterscheidet beim Fahrraddiebstahl bemerkenswert genau, wo und wie eine Tat begangen wurde. Das gilt insbesondere für Diebstähle, die den Handel betreffen. Wer als Händler einen Schaden anzeigt, wird vom aufnehmenden Beamten in eine Schublade einsortiert, deren Beschriftung in der amtlichen Sprache nicht immer auf Anhieb verständlich ist. Es lohnt aber, sich diese Beschriftungen anzusehen, weil sie verschiedene Phänomene voneinander trennen, die auf den ersten Blick alle Diebstahl im Geschäft sind.
Vier Schubladen für den Handel
Auf den Fahrradhandel angewandt, kennt die Statistik vier Tatortvarianten, die unmittelbar das Geschäft betreffen.
Der einfache Ladendiebstahl von Fahrrädern bildet die »Mitnahmen« während der Öffnungszeiten ab. Der Täter geht hinein, der Täter geht hinaus. Keine Sicherung wurde überwunden. In den vergangenen Jahren haben die Fallzahlen in dieser Kategorie deutlich zugenommen.
Eng damit verwandt ist eine Auffangkategorie für einfache Diebstähle aus Verkaufsräumen, die nicht als klassischer Ladendiebstahl gelten, etwa weil sie außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen oder den Verkaufsraum nicht im engeren Sinn betreffen.
Die dritte Variante ist der einfache Diebstahl aus Werkstatt-, Lager- und Bürobereichen. Sie betrifft das, was hinter der Verkaufsfläche passiert, also den Bestand in der Werkstatt, im Lager oder im Hinterhof. In dieser Statistik finden sich auch Hersteller, Logistiker und Großhändler wieder, sofern Fahrräder oder Komponenten betroffen sind.
Und schließlich ist da der schwere Diebstahl aus Verkaufsräumen, der für die Branche meist dramatischste und schadensträchtigste Vorfall. Dies ist die statistische Schublade für den klassischen Einbruch ins Fahrradgeschäft. Er zerfällt seinerseits in zwei Unterkategorien, nämlich den besonders schweren Fall im Sinne des
Paragrafen 243, also den typischenAufbruch über Tür, Tor oder Schaufenster, und den eigentlichen schweren Diebstahl im Sinne der Paragrafen 244 und 244a, also die Varianten mit Waffe, Bande oder Gewerbsmäßigkeit. Beide zusammen ergeben den Wert, den man hierzulande gemeinhin als »Einbruchszahl für Fahrradgeschäfte« bezeichnen würde.
Die Langfristlinie zeigt einen Rückgang
Schaut man auf die Reihe von 2012 bis 2025, ist der höchste Wert der schweren Diebstähle aus Fahrradverkaufsräumen im Jahr 2014 erreicht worden. Damals registrierte die Polizei bundesweit 521 Taten. Es folgte eine schrittweise Abnahme, die bis 2020 anhielt und sich in den Lockdown-Jahren zuspitzte. Mit nur 183 Fällen war 2021 das Jahr mit dem niedrigsten je verzeichneten Wert seit Beginn der hier vorliegenden Reihe. Die Erklärung liegt nahe: geschlossene Geschäfte, leere Innenstädte, leere Lager, eingeschränkte Bewegungsmuster und ein insgesamt verringertes Gelegenheitsangebot. Ein vergleichbares Tief zeigte zur selben Zeit auch der Wohnungseinbruch.
2023 kam ein Rebound. Mit 383 erfassten Fällen lag die Zahl um etwa 70 Prozent über dem Wert von 2022. In den Folgejahren pendelte sich die Größenordnung wieder auf einem niedrigeren Niveau ein. Wer Linien sucht, findet also zwei Botschaften. Erstens ist der Einbruch in Fahrradläden langfristig seltener geworden. In etwas mehr als einem Jahrzehnt hat sich die Fallzahl nahezu halbiert. Zweitens ist das Vor-Corona-Niveau nicht zurückgekehrt, weder 2023 noch danach. Wer das Geschäft seit zehn Jahren betreibt, kennt heute statistisch eine deutlich entspanntere Lage als zu Beginn der 2010er-Jahre. Der Befund ist insofern weniger düster, als ihn das alltägliche Branchengefühl manchmal zeichnet.
Das ist eine Botschaft, die zunächst überrascht. Man hätte erwarten können, dass mit dem höheren Wert der Räder das Fahrradgeschäft attraktiver für Einbrecher wird, weil höhere Beutewerte möglich werden. Die Fallzahlen bestätigen diese These nicht eins zu eins. Was nicht heißt, dass sie falsch ist. Sie bedarf nur einer Präzisierung. Denn die Tat hat sich verändert.
Aus Gelegenheit wird Profession
Die genauere Unterteilung in den klassischen Einbruch nach Paragraf 243 und den qualifizierten schweren Diebstahl nach Paragraf 244 zeigt eine deutliche Verschiebung. Der Anteil der schwer qualifizierten Fälle, also der Banden- und Waffentaten, lag bis 2022 stabil bei rund fünf Prozent der schweren Diebstähle aus Fahrradläden. Seit 2023 liegt er bei 14 bis 19 Prozent, mit einem absoluten Höchstwert von 59 Fällen im Jahr 2024 gegenüber zuvor üblichen 20 bis 30. In nackten Zahlen klingt das wenig dramatisch, in Anteilen ist es eine Verdopplung. Die Tat findet seltener statt. Wenn sie aber stattfindet, geschieht das häufiger im Rahmen organisierter Strukturen.
Diese Aussage wird durch die Daten zu den Tatverdächtigen gestützt, soweit überhaupt welche ermittelt werden. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger beim schweren Diebstahl aus Verkaufsräumen lag über die meiste Zeit der Reihe zwischen 31 und 46 Prozent. In den vergangenen Jahren ist er auf 56 Prozent im Jahr 2023, 64 Prozent im Jahr 2024 und 54 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Die Zahl ist mit Augenmaß zu lesen. Sie spricht über die Gruppe der gefassten Täter, nicht über die zwei Drittel, die unentdeckt bleiben. Reisende, in mobilen Strukturen operierende Gruppen werden überproportional erfasst, wenn sie auffliegen, weil ihre Tatmuster für die Ermittler besser bündelbar sind. Was sich also nachweisen lässt, ist eine zunehmende Bedeutung grenzüberschreitend operierender Strukturen. Was sich nicht nachweisen lässt, ist eine Aussage über die Gesamtheit aller Einbrecher.

Die Zahl der Einbrüche in Fahrradgeschäfte hat über die vergangenen zehn Jahre deutlich abgenommen. Trotzdem wird immer noch fast jeden Tag ein Einbruch durchgeführt oder versucht.
Der Effekt des E-Bike-Booms auf die Ladengeschäfte wirkt sich auch auf die Beutestrukturen aus. Wer auf ein Sortiment von zwanzig oder dreißig hochpreisigen E-Bikes mit jeweils mittlerem vierstelligen Einkaufswert zugreifen kann, organisiert die Tat anders als jemand, der vor zwanzig Jahren versuchte, an einen Stapel mittelpreisiger Tourenräder zu kommen. Damit verschiebt sich auch, was ein einzelner Schadensfall heute bedeutet. Ein Einbruch in ein gut sortiertes Geschäft kann Schäden im hohen fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich anrichten, ein Niveau, das vor zehn Jahren in der Branche praktisch nicht erreicht wurde. Der Versicherungsmarkt hat darauf längst reagiert mit höheren Prämien, präziseren Sicherheitsanforderungen und mancherorts auch Zeichnungsbeschränkungen. Zusammengenommen sinkt die rohe Häufigkeit der Tat zwar, das einzelne Ereignis ist aber gefährlicher. Wer als Händler den Befund »weniger Einbrüche als früher« für sich allein stehen lässt, denkt zu kurz.
Wenig Aufklärung, viele Versuche
Die Aufklärungsquote ist niedrig und seit Jahren weitgehend konstant. Sie bewegt sich beim schweren Diebstahl aus Verkaufsräumen über die gesamte Beobachtungsperiode zwischen 21 und 33 Prozent. Im Schnitt heißt das, dass zwei von drei Einbrüchen unaufgeklärt bleiben. Der Wert für 2025 mit 32,7 Prozent zählt zu den höchsten der Reihe, was eine gute Nachricht ist, am Grundbefund aber nichts Wesentliches ändert.
Im Branchenvergleich wird das Defizit deutlich. Beim klassischen Ladendiebstahl, bei dem der Täter typischerweise im oder unmittelbar vor dem Geschäft gestellt wird, liegt die Aufklärungsquote bei 60 bis 70 Prozent. Beim einfachen Diebstahl aus Werkstatt- und Lagerbereichen liegt sie wiederum bei nur 13 bis 24 Prozent, weil hier das Fehlen von Ware oft erst Tage später bemerkt wird und Spuren fehlen. Der Einbruch ins Geschäft liegt dazwischen, deutlich näher am Werkstattfall als am Tagesdiebstahl.
Für den Handel hat das eine praktische Konsequenz. Wer das eigene Risikomanagement vom Erfolg der polizeilichen Ermittlungen abhängig macht, wird enttäuscht. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der gestohlene Bestand über die Strafverfolgung zurückkehrt, ist gering. Prävention durch mechanische und elektronische Sicherung, kombiniert mit der passenden Versicherungslösung, bleibt der wirksamere Hebel.
Bemerkenswert ist die Versuchsquote. Ein deutlich höherer Anteil der Einbruchstaten als bei den anderen Kategorien scheitert. Zwischen rund 22 und 38 Prozent der registrierten Fälle blieben Versuch. Der Wert für 2025 mit 38 Prozent ist der höchste seit 2016. Das ist insofern ein positives Signal, als es darauf hindeutet, dass die mechanische Grundsicherung der Geschäfte wirkt. Glasbruch ohne Beute, ausgelöster Alarm und fluchtartiger Abbruch sind in den Versuchsfällen die typische Verlaufsform. Wer in eine verstärkte Tür, gehärtetes Glas oder eine Sicherungsfolie investiert hat, sieht in dieser Quote den empirischen Wirkungsnachweis.
Eher Mittelstadt als Metropole
Der Einbruch ins Fahrradgeschäft ist kein Großstadt-Thema. Die regionale Verteilung passt nicht zu dem Bild, das aus medialen Schlagzeilen mitunter entsteht. Im aktuellen Berichtsjahr 2025 entfielen rund 35 Prozent der Fälle auf Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern, das ist die mit Abstand größte Gruppe. Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern stellten etwa 24 Prozent, mittlere Städte mit 100.000 bis 500.000 weitere 22 Prozent, und Orte unter 20.000 Einwohnern noch einmal 19 Prozent.

Die Zahl der Ladendiebstähle von Fahrrädern steigt. Die Aufklärungsquote liegt jedes Jahr konstant bei 60 bis 70 Prozent.
Diese Verteilung deckt sich erstaunlich gut mit der Standortstruktur des Fahrradfachhandels selbst. Viele Betriebe sitzen in Mittelstädten, oft in Speckgürteln, oft an verkehrsgünstigen Lagen außerhalb der hochfrequentierten Innenstadtkerne. Das macht sie für Einbruchstäter gut erreichbar, zudem liegen sie fluchttechnisch günstig, und sie sind nachts weniger frequentiert als Innenstadtgeschäfte mit angrenzender Gastronomie und Hotellerie.
Demgegenüber sind die Diebstähle aus Werkstatt- und Lagerbereichen noch deutlich kleinstädtischer geprägt. Hier entfallen 43 Prozent der Fälle auf Orte mit unter 20.000 Einwohnern. Das passt zur typischen Lage von Logistikflächen und Werkstattbetrieben in ländlichen Gewerbegebieten. Wer als Hersteller oder Distributor solche Standorte betreibt, sollte den Punkt im eigenen Sicherungskonzept ernst nehmen.
Überhaupt ist das Sicherungskonzept ein unbequemer Punkt, weil er viel Arbeit macht und man ihn nicht umgehen kann. Wer als Händler die eigene Risikoexposition steuern will, hat es mit einer klassischen Aufgabe auf mehreren Ebenen zu tun. Standortwahl, mechanische Sicherung, elektronische Überwachung, Sortimentsdisposition nach Ladenschluss, also wie und wo man die Ware über Nacht stehen lässt, und die richtige Versicherungslösung greifen ineinander. Strafverfolgung allein wird die Problemlage nicht lösen, das zeigt die Aufklärungsquote über alle Jahre hinweg. Verbandsseitige Informationsangebote, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Beschaffung von Sicherheitstechnik können dabei helfen, die Investitionen wirtschaftlich tragbar zu halten.
Am Ende bleibt eine ambivalente Bilanz. Die These vom verlockenderen Geschäft für Kriminelle trifft zu, was den potenziellen Beutewert angeht. Allerdings ist sichtbar, dass sich der Handel und alle anderen Fahrradakteure zu helfen wissen. Auf beiden Seiten entstehen professionellere Strukturen. Es bleibt ein Katz-und-Maus-Spiel. //
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