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Nicht alle Fragen sind geklärt

E-Bike/Pedelec-Regulierung: EU Parlament ringt sich zu Ergebnissen durch

Welche Regulierungen bei E-Bikes und Pedelecs sowie deren verschiedenen Ausführungen sind europaweit notwendig und sinnvoll? Mit dieser Frage schlägt sich das EU-Parlament schon eine einiger Zeit herum. Immerhin ein erster Schritt dorthin ist jetzt gelungen, denn der

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat jetzt erste Ergebnisse vorgelegt, wie soeben der Europäische Fachhandelsverband (ETRA) in einer Pressemitteilung verkündet.

Wie die ETRA schätzt, fallen im europäischen Markt rund 95 % der verkauften Elektrofahrräder in die Klasse der Pedelecs, bei den der Motor maximal 250 Watt leistet und bis maximal 25 km/h den Fahrer unterstützt. Jedoch entwickle sich der Markt für andere Varianten eher schlecht, was laut ETRA daran liege, dass komplizierte und kostenintensive Zulassungs-Prozeduren die Anbieter hier behindern - insbesondere weil die technischen Voraussetzungen für jene Typklassen an Motorrädern angelehnt seien und nicht für Fahrräder oder innovative LEVs.

Die wichtigsten Ergebnisse fasst die ETRA wie folgt zusammen:

1. Unverändert bleibt, dass Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h keine Typ-Zulassung benötigen – und zwar unabhängig von der Motorleistung. Sie werden weiterhin als Fahrräder und nicht als Mopeds geführt.
2. Ein zweites Ergebnis betrifft jene E-Bikes, die ausschließlich mit Motorunterstützung angetrieben werden. Diese werden künftig von einer Typ-Zulassung befreit und zwar unter der Voraussetzung, dass die Motorunterstützung bis maximal 25 km/h reicht. Zudem gibt es eine Gewichtsbegrenzung, die bei 25 Kilogramm liegt. Sie werden somit von der Typklasse den Pedelecs gleich gestellt. Damit können auch LEVs, wie z.B. das Yikebike, ohne eigene Typ-Zulassung legal auf den Markt gebracht werden.
3. In einem weiteren Punkt wurde noch eine Unklarheit über die Zulässigkeit von Fahrzeugen, wie .z.B. Segway oder Trikke beseitigt. Diese werden ebenfalls was die Zulassung anbelangt den Pedelecs gleichgestellt, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h eingehalten wird.

Laut ETRA sei es „unglücklicherweise“ noch nicht gelungen, eine Lösung für alle jene Pedelecs zu finden, die nicht zu den o.g. Fahrzeugen gehören – also beispielsweise Pedelecs, die Motorunterstützung bis zu 45 km/h leisten, aber auch E-bikes die schwerer sind als 25 Kilogramm sowie jene die bis zu 45 km/h schnell sind. Das dies so ist, liege weniger an der Politik, als vielmehr an Missverständnissen, wie es von der ETRA heißt. Der Verband will jedoch daran arbeiten, auch diesen Punkt noch zu lösen.

Mehr dazu unter www.etra-eu.com/

9. Dezember 2011 von Jürgen Wetzstein

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