Wahlfreiheit an der Kasse
Einzelhandel warnt vor gesetzlichen Zahlungsvorgaben
Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland können an den meisten Ladenkassen bereits heute frei wählen, ob sie ihre Einkäufe bar, mit der Karte oder über mobile Endgeräte wie Smartphones und Smartwatches begleichen möchten. Diese breite Akzeptanz seitens der Händler spiegelt das ambivalente Verhalten der Kundschaft wider. Dazu erklärt HDE-Experte Ulrich Binnebößel: „Der Handel kommt mit seinem Angebot an akzeptierten Zahlungsmitteln dem Wunsch der Verbraucher nach, denn nach wie vor wollen Kunden mit Bargeld zahlen. Andere bevorzugen die Kartezahlung oder zunehmend auch via Smartphone oder Uhr“.
Obwohl Bargeld bei kleineren Beträgen weiterhin eine Rolle spielt, verliert es messbar an Bedeutung. Laut Daten des Handelsforschungsinstituts EHI aus dem Jahr 2024 machten Barzahlungen zwar noch 54,6 Prozent aller Transaktionen aus, entsprachen jedoch nur noch 33,8 Prozent des Umsatzes. Der HDE betrachtet diese Entwicklung als Argument gegen staatliche Eingriffe und lehnt sowohl eine gesetzliche Pflicht zur Bargeldannahme als auch Vorgaben für unbare Zahlungsverfahren ab. „Gesetzliche Vorgaben sollten vor allem praktikabel sein und sich an realen Problemfällen orientieren, statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, die zumindest im Einzelhandel unnötig ist“, fasst Binnebößel zusammen.
Sollte der Gesetzgeber dennoch Vorgaben erlassen, seien klare Ausnahmeregelungen zwingend erforderlich. Bei Bargeld betreffe dies beispielsweise Automaten, Sicherheitsbedenken oder Standorte ohne wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Barannahme. Bei Kartenzahlungen müssten hingegen der Umgang mit technischen Ausfällen sowie die genauen Zahlungsarten definiert werden.
Ein weiteres Problem stellt für den Handel die zunehmend teure Bargeldlogistik dar. Da die Fixkosten für Tresore, Kassensysteme und Werttransporte bei sinkenden Bar-Transaktionen gleich bleiben, steigen die Kosten pro Vorgang spürbar an. Zudem erschweren eingeschränkte oder eingestellte Bankdienstleistungen die Versorgung mit Münzgeld und die Einzahlung der Tageseinnahmen. Der HDE pocht daher auf verlässliche Bedingungen anstelle von Zwängen: „Wir wünschen uns deshalb verlässliche Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Bargeldinfrastruktur statt einer bloßen Akzeptanzpflicht für Bargeld“, so Binnebößel. Um das Bargeld dort zu erhalten, wo es noch gefragt ist, brauche es praxistaugliche, kostenorientierte Einzahlungslösungen und eine gesicherte Wechselgeldversorgung, ohne die Unternehmen dabei unverhältnismäßig zu belasten.
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