2 Minuten Lesedauer
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung kommt in Kürze.
i

Kabinett fällt Entschluss:

Endgültig grünes Licht für E-Tretroller

Jetzt kann alles ganz schnell gehen: Nachdem der Bundesrat in Sachen E-Tretroller-Verordnung noch die eine oder andere Nachbesserung eingefordert hatte (velobiz.de berichtete) , hat das Kabinett jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und diese umgesetzt. Gestern fiel der finale Entschluss für die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – so der offizielle, etwas sperrige Begriff. Die soll noch im

Juni in Kraft treten, wie es aus Berlin heißt. Damit ist klar: Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Gibt es diese nicht, müssen die Fahrzeuge auf die Straße. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig. Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.

Die Bundesregierung kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 15. Juni 2019 vorgesehen.

23. Mai 2019 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login