Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Erbschaftsteuer: HDE warnt vor existenzgefährdenden Risiken
„Die Übergabe des Unternehmens an die Erben darf kein Existenzrisiko für den Betrieb werden.
Die Erben sollten nicht gleich zu Beginn ihres unternehmerischen Engagements gezwungen sein, ihrem Betrieb Liquidität zur Bezahlung der Erbschaftsteuer zu entziehen."
Die jetzigen Regelungen der Erbschaftsteuer würden zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen. Eine teilweise oder völlige Abschaffung der Ausnahmereglungen für Unternehmen allerdings würde im Erbfall eine große Zahl von Betrieben in ihrer finanziellen Substanz schwächen. Dabei sei es den Erben oft auch nicht möglich, zur Finanzierung der Erbschaftsteuer Unternehmensbeteiligungen zu verkaufen. Denn in vielen Fällen würden das gesellschaftsvertragliche Regeln verhindern.
Für den Fall, dass die Richter die derzeitigen Regelungen für Unternehmer als unzulässig erachten, fordert der HDE die Abschaffung der Erbschaftsteuer. „Im Zweifel ist es am vernünftigsten, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. Denn der Aufwand für die Vermögensbewertung ist bei der Finanzverwaltung und dem Steuerzahler angesichts der Einnahmen ohnehin unverhältnismäßig hoch“, so Genth. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird im Herbst gerechnet.
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