
Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur
Europäische Union vergibt neue Warennummern für E-Bikes
Die für die Kombinierte Nomenklatur der EU und das deutsche Warenverzeichnis in der Außenhandelsstatistik relevanten Codes werden etwa beim Import in die EU registriert. Nicht mehr gültig sind seit Anfang des Jahres die Warennummern 8711 90 10 für „Fahrräder mit Elektrohilfsmotor mit einer Nennleistung von 250 Watt oder weniger“ sowie 8711 90 90 für „andere“.
Stattdessen gilt nun die neue Warennummer 8711 60 10 für „Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger“. Darunter fallen auch E-Roller und Segways. Neu ist auch der Warencode 8711 60 90 für andere mit Elektromotor unterstützte Fahrzeuge.
Unter diese Kategorie fallen nach Informationen des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) z.B. Fahrzeuge mit Elektroantrieb über 250 Watt wie S-Pedelecs und elektrisch angetriebene Einräder. In der ebenfalls neuen Warennummer 8711 90 00 mit der Bezeichnung „andere“ sind u.a. Beiwagen enthalten.
Der ZIV hat seine Mitglieder bereits über die Änderungen informiert.
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