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Mitglieder der Dialoggruppe
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Einigung in der Dialoggruppe

Gemeinsamer Vorschlag für Eckpunkte des Berliner Radgesetzes verabschiedet

Auf dem Weg zu einem Berliner Radgesetz ist ein erstes Etappenziel erreicht: Nach zwölf mehrstündigen Sitzungen einigte sich die Dialoggruppe auf einen gemeinsamen Vorschlag für Eckpunkte des ersten Radgesetzes eines deutschen Bundeslands. Daran beteiligt waren neben der zuständigen Senatsverwaltung

die Initiatoren des Volksentscheids Fahrrad, die Koalitionsfraktionen des Berliner Senats, der ADFC-Berlin und der Umweltverband BUND. Senat und Landesregierung wollen die Verkehrswende in einem Mobilitätsgesetz regeln, dessen dritter Teil dem Radverkehr gewidmet sein soll.

Als eine Grundlage der nun verabschiedeten Vorschlags diente auch das von Initiative Volksentscheid erarbeitete Radgesetz. „Erstmals wurden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den Fraktionen Eckpunkte für ein Radgesetz erarbeitet, indem der Ausbau der Radinfrastruktur verbindlich festgeschrieben wird“, sagt Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin.

Eckpunkte für das Radgesetz

Der Vorschlag beinhaltet, dass sich das Land Berlin der Vision Zero verpflichten soll. Das Gesetz dient also dem Ziel, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Dazu sollen unter anderem durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten nach klaren Kriterien beitragen. Die Dialoggruppe sieht klare Modal-Split-Ziele für den Radverkehr vor: So soll das Land Berlin bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.

Es soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrerende ermöglicht. Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen werden mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbunden. An Hauptstraßen sollen, wenn möglich, geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird.

Für Fahrradabstellanlagen wurden konkrete Ausbaukorridore im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen.

Die Eckpunkte umfassen 15 Seiten und befinden sich in der Abstimmung mit den Fraktionen, dem Senat, dem Volksentscheid, dem ADFC-Berlin und dem BUND. Sobald daraus ein abgestimmter Gesetzentwurf entstanden ist, wird dieser der Öffentlichkeit vorgestellt.

7. April 2017 von Oliver Bönig

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