
Abverkaufsfrist gefordert
Greenwashing-Verbot mit unerwünschten Folgen
Am 27. September 2026 tritt die EU-weit geltende Empco-Richtlinie in Kraft, die unbestimmte Umweltaussagen untersagt. Betroffen sind dabei insbesondere Artikel mit Deklarationen wie „klimaneutral gedruckt“, sofern die Emissionen lediglich über CO₂-Kompensationen ausgeglichen wurden. Für Unternehmen entsteht eine erhebliche rechtliche Problematik: Bislang verkehrsfähige und rechtskonform bedruckte Verpackungen sowie Waren verlieren abrupt ihre Marktfähigkeit. Da eine nachträgliche Anpassung oftmals technisch ausgeschlossen ist, droht in vielen Fällen die Vernichtung intakter Neuwaren.
Der Bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.) positioniert sich klar gegen diese Konsequenz. Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim Bevh, äußert sich hierzu kritisch: „Transparenz für Verbraucher ist wichtig. Sie darf aber nicht über dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“. Um den Ressourcenverlust abzuwenden, plädiert der Verband für eine Abverkaufsfrist über den Stichtag hinaus, analog zur bereits bestehenden Regelung in Österreich. Ebenso wird eine rechtssichere Lösung für nicht mehr konforme Güter gefordert.
Als alternative Verwertungsroute dient die Weitergabe an den sozialen Sektor. Die Plattform Innatura, ein gemeinnütziges Bevh-Mitglied, vermittelt entsprechende Produkte bedarfsgerecht. Durch die ausschließliche Belieferung juristischer Personen darf die Innatura Ggmbh auch formal nicht mehr marktfähige, aber sichere Güter annehmen.
Diesem Ansatz stehen jedoch erhebliche steuerrechtliche Barrieren entgegen. Behling konstatiert: „Die Spende neuwertiger Waren für wohltätige Zwecke muss Vorrang vor der Entsorgung haben. In Deutschland sind solche Sachspenden jedoch umsatzsteuerpflichtig, während die Vernichtung steuerfrei bleibt. Müllvermeidung und soziales Engagement lohnen sich für viele Unternehmen daher schlichtweg nicht“. Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der Innatura Ggmbh, unterstreicht die regulatorische Dringlichkeit: „Wir benötigen eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung, damit solche Produkte ungehindert in den sozialen Sektor fließen und dort die immer knapperen Budgets entlasten können“.
Der Bevh appelliert folglich an die Bundesregierung, den akuten Handlungsdruck anzuerkennen. Kurzfristig soll per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der Empco-Umstellung reduziert werden. Zudem müsse am langfristigen Ziel einer grundlegenden Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“ festgehalten werden, um die steuerliche Schlechterstellung von Spenden gegenüber der Entsorgung dauerhaft aufzuheben.
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