Wachstumschancengesetz
HDE begrüßt die Pläne, sieht aber auch Verbesserungspotenzial
Bei den Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich förderfähiger Investitionen und der Höhe der Investitionsbeträge besteht laut Verband aber die Gefahr, dass nur wenige Handelsunternehmen von der Förderung bei Klimaschutzinvestitionen tatsächlich profitieren können. Neben Investitionen in den Klimaschutz sollten laut HDE auch Investitionen in die Digitalisierung steuerlich gefördert werden. Auch die geplanten Änderungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen, was die meisten Einzelhändler sind, gingen zwar in die richtige Richtung, blieben aber hinter den Bedürfnissen des Einzelhandels zurück. Eine Herausforderung sieht der HDE zudem insbesondere in der geplanten gesetzlichen Regelung für eine verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften. Es sei zwar grundsätzlich richtig, die Ausstellung, Übermittlung und Bearbeitung von Rechnungen zu digitalisieren. Das sei effizienter und könne bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug helfen. Allerdings würde die derzeitige Form der Umsetzung im Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung für den Einzelhandel bedeuten.
„Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Signal. Ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket darf allerdings Investitionen in die Digitalisierung nicht vernachlässigen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Der Handel sei sich der Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft bewusst. Viele Händlerinnen und Händler könnten diese Zukunftsinvestitionen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aktuell jedoch nicht stemmen. Eine Prämie für Investitionen sei daher der richtige Schritt. Über den Klimaschutz hinaus müsse aber auch der Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung mitgedacht werden. „Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren schon heute in die Digitalisierung und werden das in Zukunft weiterhin tun müssen“, so Tromp weiter.
Auf diesem Weg in die Digitalisierung müssten Händlerinnen und Händler mit einer Förderung unterstützt werden. „Schließlich werden auch durch das geplante Wachstumschancengesetz selbst Investitionen in diesem Bereich nötig“, betont Tromp. Die in Artikel 27 des Entwurfs genannte Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften ab 2026 werde für viele Unternehmen im Einzelhandel entsprechende Investitionen erforderlich machen. „Auch andere Unternehmen kaufen bei Einzelhändlern ein und jedes Handelsunternehmen wird in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen“, so Tromp weiter. Dabei funktioniere das derzeit genutzte Verfahren über EDI (Electronic Data Interchange) auf Basis des UN-Standards EDIFACT bereits ohne Verpflichtung zuverlässig. Dieses Verfahren werde durch das geplante Wachstumschancengesetz 2028 abgeschafft. „Durch den Gesetzentwurf werden die Investitionen entwertet, die der Einzelhandel in der Vergangenheit in Technik zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen getätigt hat, obwohl alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt werden“, so Tromp. Hier bedürfe es dringend einer praxisorientierten Anpassung der Regelung.
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