Künstliche Intelligenz:
HDE fordert einheitliche und rechtssichere Umsetzung der EU-Vorgaben
Der AI-Act hat unter anderem zum Ziel, KI-Systeme durch einen einheitlichen Rechtsrahmen zu klassifizieren und je nach Risiko mit bestimmten Anforderungen und Vorgaben zu belegen.
„Es gilt nun, die kommenden Regelungen einheitlich in der gesamten EU umzusetzen und noch bestehende Rechtsfragen rasch zu klären,“ so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es dürfe nicht passieren, dass durch verschiedene Auslegungen der Vorgaben Unternehmen je nach Standort in der EU vor unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
„Hier besteht das Risiko, dass wir in der EU einen Flickenteppich wie bei der EU-Datenschutzgrundverordnung bekommen. Das hemmt dann die Innovationskraft besonders von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir brauchen da EU-weit ein einheitliches Verständnis“, so Tromp weiter. Für die Zukunft der Wirtschaftsstandorte Europa und Deutschland müsse insgesamt eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung des AI-Acts gewährleistet werden.
„KI spielt für den Handel eine große Rolle, vor allem in Logistik- und Transportprozessen sowie in der Produktoptimierung und wird auch immer weiter an Bedeutung gewinnen. Das hat das Potenzial, die Branche zu revolutionieren; daher bedarf es eines dynamischen Reglungswerks, das mit den Entwicklungen Schritt halten kann“, so Tromp. Dabei sei es auch von großer Wichtigkeit, dass die kommenden Leitlinien der EU-Kommission noch offene Rechtsfragen für alle Beteiligten, etwa bei der Einordnung von Hochrisiko-KI-Systemen, klären. Für Deutschland fordert der HDE eine zentrale Kompetenzbehörde, die sich aus Experten der verschiedensten Fachbereiche zusammensetzt und sich mit den Fragen rund um KI befasst.
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