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„Wortbruch“ und Drohung neuer Kassen-Kosten

HDE kritisiert geplante digitale Bonpflicht

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Papier-Kassenzetteln zum 1. Januar 2028 abzuschaffen. Klingt nach Bürokratieabbau – ist es aber nicht. Statt den Belegzwang komplett zu streichen, soll eine Pflicht zur Ausgabe digitaler Bons folgen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht von einem Wortbruch der Politik und warnt Händler vor voreiligen Kassenkäufen.

Eigentlich war das Versprechen im Koalitionsvertrag eindeutig: Die umstrittene Bonpflicht sollte abgeschafft werden. Dass die Politik die Papierbelege nun ab 2028 gestrichen sehen will, mag auf den ersten Blick wie ein Fortschritt wirken. Indem sie jedoch zeitgleich die Ausgabe eines digitalen Belegs zur Pflicht erheben will, bleibt der Belegzwang faktisch bestehen.

„Die Einzelhändler erwarten zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird“, kritisiert HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Statt Entlastung drohten den Betrieben nun erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme – und das in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Phase.

Drohende Investitionsfalle bei Kassensystemen

Für viele Fahrrad- und Fachhändler könnte die Umstellung teuer werden. Nicht jede bestehende Kasse kann digitale Daten nahtlos ausgeben. Ist eine Nachrüstung bei älteren oder einfacheren Systemen technisch unmöglich, stünde im schlimmsten Fall die Anschaffung neuer Hardware an – selbst wenn die aktuelle Kasse voll funktionsfähig ist.

Der HDE warnt Betriebe allerdings ausdrücklich davor, jetzt überstürzt neue Kassen anzuschaffen. Der Grund: Die Vorgaben der Finanzverwaltung für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen (DSFinV-K) werden derzeit auf die Version 3.0 überarbeitet. Weder der Zeitplan der Finanzbehörden noch der Zeitpunkt der technischen Umsetzung durch die Kassensoftware-Anbieter stehen bislang fest. Wer zu früh investiert, läuft Gefahr, schon bald kostenpflichtige Nachupdates kaufen zu müssen.

Zudem kollidiert der Zeitplan mit der allgemeinen Kassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028. Der Handelsverband fordert daher eine zeitliche Synchronisation der Kassenpflicht mit dem finalen Abschluss der DSFinV-K-Arbeiten.

Ungeklärte Rechtsfragen und geringe Kontrolldichte

Neben der technischen Umsetzbarkeit stehen auch rechtliche Unsicherheiten im Raum. Das betrifft etwa kombinierte Waagen-Kassen-Systeme (beispielsweise im Zubehör- oder Ersatzteilbereich nach Gewicht), wo nach europäischem Recht bei preisrechnenden Waagen ein gedruckter Bon verlangt wird. Ob dies mit einer rein digitalen Bonpflicht vereinbar ist, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Absurd wirkt die geplante Verschärfung vor dem Hintergrund der tatsächlichen Kontrollen: Während Versäumnisse bei der Belegausgabe künftig mit hohen Bußgeldern belegt werden sollen, ist die Chance auf eine Überprüfung verschwindend gering. Statistische Erhebungen zeigen, dass ein Betrüger rechnerisch nur alle 150 Jahre mit einer Kassenprüfung rechnen muss. Der HDE fordert – im Einklang mit dem Bundesrechnungshof – lieber eine gezielte Erhöhung der Kontrolldichte, anstatt ehrlichen Händlern erneut teure Bürokratiehürden aufzuerlegen.

13. August 2026 von Markus Fritsch

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