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Drastische Maßnahmen angekündigt

HDE: Neue Sanktionen zur Durchsetzung von Verbraucherrecht unnötig

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausweitung und Verschärfung der Befugnisse von Behörden, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Verbraucher zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) als unnötig und unverhältnismäßig ab. Die EU-Kommission will, dass die Behörden in den einzelnen Staaten den Händlern bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen des Verbraucherrechts

Webseiten sperren oder abschalten können. „Der Deutsche Bundestag hat Netzsperren erst vor wenigen Jahren aus gutem Grund fast einstimmig abgelehnt. Die Bundesregierung sollte das Votum des Bundestages berücksichtigen und sich gegen diesen Kommissionsvorschlag wenden“, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Gerade mit Blick auf den laufenden Digitalisierungsprozess im Einzelhandel seien Webseiten von so elementarer Bedeutung, so dass entsprechende Sperren schwere Folgen für die Unternehmen haben könnten. Es gebe zudem grundsätzlich keinen Anlass für einen Ausbau der Sanktionen - die zivilrechtliche Durchsetzung des Verbraucherrechts in Deutschland funktioniere gut.

Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (KOM (2016) 283) sieht in Artikel acht sogenannte Mindestbefugnisse vor. Dazu zählen neben dem Sperren oder Abschalten von Webseiten eine behördliche Beendigung von Verträgen, eine behördliche Entschädigungsanordnung sowie die Abschöpfung von Unternehmensgewinnen vor. Anwendbar sollen diese Befugnisse nach Artikel 3 sein, wenn in nur zwei Mitgliedstaaten der gleiche Verstoß festgestellt wird.

15. September 2016 von Pressemitteilung

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