
Unterfinanzierung des Radverkehrs:
Klimaschutzprogramm in der Kritik
Acht Milliarden Euro sollen laut dem gestern veröffentlichten Klimaschutzprogramm 2026 in zusätzliche Maßnahmen fließen, um die gesetzlich verpflichtenden Klimaschutzziele zu erreichen. Auch für die Radverkehrsförderung soll es mehr Geld geben, allerdings erst in den Jahren 2029 und 2030. Dann sollen zusätzlich 349 Millionen Euro investiert werden.
ADFC
Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) wird der notwendige Ausbau des Radverkehrs so nur mit unzureichenden Maßnahmen und Finanzmitteln unterfüttert. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann sagt: „Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 benennt die Bundesregierung erfreulich klar, dass der Ausbau des Radverkehrs Klima, Sicherheit, Gesundheit und Teilhabe verbessert. Das zusätzliche Maßnahmenpaket zum Radverkehr reicht aber bei Weitem nicht aus, dieses Potenzial zu heben. Weder für den lückenlosen Radwegausbau, noch für eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist ausreichend Budget vorgesehen. Es klafft eine riesige Lücke zwischen den angestrebten Zielen der Bundesregierung und dem zusätzlichen Finanzvolumen. Die dringend notwendige Fortschreibung der Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen fehlt komplett.“
Zukunft Fahrrad
Der Verband Zukunft Fahrrad fordert, dass der geplante Hochlauf der E-Mobilität Wahlfreiheit fürs E-Bike beinhalten und den Umstieg auf E-Bikes für alle Einkommensgruppen attraktiv machen müsse. Auch vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Energiekrise sei es in mehrfacher Hinsicht sinnvoll, mehr für Fahrräder und E-Bikes zu tun.
Geschäftsführer Wasilis von Rauch sagt: „Wir begrüßen den Plan der Bundesregierung, knapp 350 Millionen Euro zusätzlich für Förderprogramme für Radinfrastruktur bereitzustellen. Unsere intensive Lobbyarbeit zeigt Wirkung. Unsichere oder fehlende Infrastruktur hält weiterhin viele Menschen vom Radfahren ab und schadet damit unserer Branche und dem Klima. Jetzt kommt es darauf an, dass Kommunen in die Lage versetzt werden, diese Mittel auch wirklich zu verbauen. Zudem muss der Bund die Programme im Kernhaushalt wieder stärken, für die er originär verantwortlich ist. Im laufenden Jahr wurden von den Haushältern die Mittel für Fahrradwege an Bundesstraßen gekürzt. Der Rotstift bei einem so wichtigen Thema für die Verkehrssicherheit - und letztlich auch fürs Klima - muss zu einem grünen Stift werden.“
Regierung muss mit Klagen rechnen
Die konkrete gesetzlich verbindliche Zielsetzung sieht folgendermaßen aus: Bis 2030 sollen in Deutschland 65 Prozent weniger Treibhausgase und bis 2040 88 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen. 2045 soll Deutschland dann klimaneutral sein. Laut dem aktuellen Emissionsbericht ergibt sich hier eine Lücke von 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die bis 2030 und 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die bis 2040 eingespart werden müssten.
Weil eine Lücke zwischen der Wirkung der notwendigen und der geplanten Maßnahmen bestehe, hat unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angekündigt, die Bundesregierung zu verklagen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt „Mit Taschenspielertricks lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Im vergangenen Jahr ist der Rückgang der Klimagasemissionen zum Stillstand gekommen. Im Verkehrs- und Gebäudebereich steigen die Emissionen sogar an. Wir werden zusätzliche Maßnahmen wie ein Tempolimit und Stopp der Subventionierung von Dieselkraftstoff und Verbrenner-Pkw im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie einer neuen Klimaklage durchsetzen, sollte die Bundesregierung diesen Plan nicht kurzfristig nachbessern. Statt Recht und Gesetz zu befolgen und die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klimaziele einzuhalten, schützt sie mit diesem Programm die Profitinteressen der fossilen Auto- und Energiekonzerne. Das ist nichts anderes als fortgesetzter Klimarechtsbruch.“
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