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Auch für E-Bikes gültig

Neue US-Zölle auf Stahl

Seit vorgestern gültig, gestern bekanntgeworden, heute noch rätselhaft: Die neuesten Zollwendungen der USA betreffen auch die Fahrradwelt. Unklar ist noch, was das konkret bedeutet.

Wie gestern von der US-Regierung mitgeteilt wurde, wird rückwirkend seit Montag für zusätzliche Kategorien ein Zusatzzoll von 50 Prozent erhoben, sofern die Importe Stahl enthalten. Das bedeutet für verschiedenste Industrien einen erheblich erschwerten Marktzugang in die USA.

Bereits im März wurde ein Zoll auf Stahl (und Aluminium) von 25 Prozent eingeführt, der dann im Juni auf 50 Prozent erhöht wurde. Nun wurden weitere 407 Produktkategorien aufgeführt, die von den Stahlzöllen betroffen sind.

Darunter finden sich nun auch E-Bikes, einschließlich E-Lastenrädern und elektrischen Motorrädern. In der Liste der neu betroffenen Kategorien fehlen allerdings klassische Fahrräder, eine bemerkenswerte Ausnahme. Wie lange das so bleibt, kann allerdings niemand vorhersehen. Bei Aluminium sind hingegen weder E-Bikes noch normale Fahrräder aktuell von den Strafzöllen betroffen.

Für die Hersteller und deren US-Importeure sind noch einige Fragen offen rund um diese neueste Volte. Es scheint unklar zu sein, ob nur die Stahl- bzw. Aluminium-Materialkosten verzollt werden müssen oder der gesamte Rahmen. Auch die Behandlung der Komponenten am Rad ist noch unklar.

Rechtsanwalt und Zollexperte Martin Langner nimmt an, dass solche und weitere Ungewissheiten noch längere Zeit am Markt bestehen bleiben werden. Da hilft es auch nicht, dass die aktuellen Folgen noch überschaubar sind: „Da die Zölle nur auf die Stahlteile in E-Bikes wirken, dürfte bei den meisten Importen die wirtschaftliche Auswirkung gering sein. Was bleibt ist aber eine große Unsicherheit: Werden E-Bikes und normale Fahrräder aus Aluminium in Zukunft auch unter die erweiterten "Section 232" Zölle fallen? Die Zollrate beim Import in die USA gleicht immer mehr einem Glücksrad.“

20. August 2025 von Daniel Hrkac
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