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Billigimporte aus China

Neue Zollgebühren zeigen erste Wirkung

Die seit dem ersten Juli 2026 geltenden EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten zeigen einen spürbaren Effekt. Der Handelsverband Deutschland beruft bei dieser Feststellung auf Zahlen aus Frankreich.

Mit einer „Paketabgabe“ will die EU-Kommission seit diesem Sommer die Flut an Billigimporten, insbesondere aus China, eindämmen und damit für einen fairen Wettbewerb im Online-Handel sorgen velobiz.de berichtete . Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden seit Juli 2026 drei Euro Gebühren erhoben. Die Maßnahme zeigt offenbar Wirkung, wie soeben der Handelsverband Deutschland mitteilt. Laut Zahlen des französischen Zolls, seien die Einfuhren der Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro, vor allem aus China, um 30 bis 40 % zurückgegangen.

HDE-Experte ordnet ein

„Die Meldung des französischen Wirtschaftsministeriums stimmt uns zuversichtlich, dass die neuen Zollgebühren Wirkung zeigen. Es war höchste Zeit, dem unfairen Wettbewerb, dem sich unsere hiesigen Händler ausgesetzt sehen, Maßnahmen entgegenzusetzen. Da macht sich nun auch die konsequente Arbeit des Handelsverbandes bezahlt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Nichtsdestotrotz seien die neuen Zahlen noch kein Grund zum Aufatmen. „Wir dürfen jetzt keinen Haken an das Problem des unfairen Wettbewerbs durch Plattformen und Händler aus Fernost machen. Es sind immer noch Millionen von Paketen pro Tag, die aus China in die EU geliefert werden und unsere Märkte mit teils unsicheren, qualitativ minderwertigen Waren überschwemmen“, erklärt Tromp.

Daher sei es wichtig, den EU-weit geplanten Customs Data Hub so schnell wie möglich einzuführen. Der vorgesehene Start im kommenden Jahr sei zu spät. Über den Customs Data Hub sollen Importeure und Onlinehändler aus Drittstaaten ihre Zolldaten zentral und einheitlich bereitstellen müssen, damit Auffälligkeiten bei Warenwerten, Sendungsmengen oder Herkunftsangaben schneller erkannt werden können.

Zudem fordert Tromp: „Aus Regelverstößen darf kein Wettbewerbsvorteil entstehen. Daher muss bei wiederholtem Verstoß gegen geltendes Recht auch die Möglichkeit bestehen, Plattformen oder Händler zu sperren. Sanktionen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie glaubwürdig sind und bei Regelverstößen konsequent angewendet werden. Erst dann können faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.“

Gestern um 06:54 von Jürgen Wetzstein

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