Rad-Gesetz für Bayern:
Radverkehrsförderung zur Pflicht machen
Der ADFC hat die Statistiken bemüht: Für den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Staatsstraßen investierte der Freistaat Bayern von 2010 bis 2015 47 Millionen Euro und zahlte 83,6 Millionen Euro an Fördermitteln an die Kommunen aus. Das sind pro Jahr im Schnitt rund 26 Millionen Euro für den gesamten Freistaat. „Radlland Bayern wird man angesichts der Kosten für Straßenbaumaßnahmen so nicht“, spottet der ADFC Bayern und führt einen Vergleich auf: „Für die Bestandserhaltung, Um- und Ausbau der Staatsstraßen standen 2017 270 Mio. Euro zur Verfügung. Dasselbe Budget für die Kfz-Infrastruktur gilt für 2018. Das ist der höchste Wert aller Zeiten. Der ADFC Bayern fordert deshalb mindestens eine Verdoppelung des Radverkehrsbudgets auf 52 Millionen Euro pro Jahr.“
Ein Hindernis für den Umstieg aufs Rad ist laut ADFC Bayern, dass es häufig ein Problem darstellt, sein Fahrrad sicher abzustellen, ohne dass es anderen im Weg steht. ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch sagt: „Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall Mangelware, besonders an Bahnhöfen. Das muss sich ändern.“ Deshalb fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Bayern, dass an allen bayerischen Bahnhöfen und Haltestellen ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Der Freistaat Bayern sollte an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangehen und genügend komfortable Radabstellanlagen schaffen. Fördermittel müssten so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 Einwohner sollten es gemäß ADFC Bayern mindestens zwei sein.
Ein Rad-Gesetz für Bayern
Felsch gibt zu bedenken: „Maßnahmen für den Radverkehr zählen zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben. Das ist ein Problem, denn so kann jede Kommune nach Kassenlage und eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie Radinfrastruktur baut und pflegt und wie sie darüber hinaus den Radverkehr fördert.“ Mit der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ fordert der ADFC Bayern deshalb einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Radverkehrsförderung.
Alle Forderungen der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.
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