
Wettbewerbsbehörde schreitet ein
Sram erzielt Teilerfolg im Streit mit der UCI
Um die Anzahl und die Schwere von Stürzen bei Rennen mit Massenstart zu reduzieren, kündigte die UCI für die letzten Rennen der Straßensaison der Männer in China einen Pilotversuch an. Gemäß dem „Maximum Gearing Protocol“ sollte höchstens eine Entfaltung von 10,46 Metern pro Kurbelumdrehung erlaubt sein, was einer Übersetzung von 54x11 entspricht. Weil dadurch der schwerste Gang von Srams im Rennsport oft eingesetzter Top-Rennradgruppe RED AXS (54x10) nicht mehr erlaubt wäre, stellte sich der amerikanisch-taiwanesische Komponentenhersteller quer - und legte Mitte September zusammen mit neun Rennteams Beschwerde bei der belgischen Wettbewerbsbehörde BCA ein. In einem nächsten Schritt kam es am 3. Oktober zu einer Anhörung in Brüssel.
Nun hat die Wettbewerbsbehörde entschieden - und ist dabei der Argumentation von Sram gefolgt. Die Limite von 10,46 Metern benachteilige nur einen der beiden dominanten Lieferanten von Schaltungen im Rennsport. Wie die UCI auf genau diesen Wert gekommen sei, habe sie zudem nicht transparent dargelegt. Darum untersagt die Behörde zunächst den geplanten Pilotversuch bei der vom 14. bis 19. Oktober in China ausgefahrenen Tour of Guanxi.
Während sich Sram über diesen Entscheid erfreut zeigt, kritisiert die UCI die Einmischung einer belgischen Behörde, die zum Nachteil der Sicherheit der Athleten bei einem Rennen in China sei. Das Verfahren ist mit der Absage des Pilotversuchs noch nicht abgeschlossen, denn die UCI will an einer Obergrenze für Übersetzungen festhalten.
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