Auf Basis einer Mitgliederbefragung:
VDZ veröffentlicht Teilwertabschläge für das Jahr 2024
Wertabschreibungen auf den Warenbestand, im Fachjargon Teilwertabschläge genannt, sind unmittelbar gewinn- und damit steuermindernd. Typischerweise wird dabei im Einzelhandel nicht jeder Artikel einzeln erfasst und bewertet, sondern der Warenbestand gruppenweise je nach Alter pauschal abgewertet. Nachdem hier nur mit fiktiven Werten gearbeitet werden kann, sind Diskussionen mit Steuerprüfern der Finanzämter, ob die entsprechenden Werte angemessen angesetzt wurden, keine Seltenheit. "Bei dieser Auseinandersetzung kann es hilfreich sein, wenn man auf marktübliche Bewertungen zurückgreifen kann", heißt es dazu vom VDZ. Mit Stichtag zum 31.12.2024 hat der Verband seine Mitglieder entsprechend befragt und auf dieser Grundlage nun die folgenden Werte veröffentlicht:
Durchschnittliche Teilwertabschläge in % der Einkaufswerte
2021 und älter | 2022 | 2023 | 2024 | Ø | |
---|---|---|---|---|---|
FAHRRÄDER | 52,1 | 40,1 | 29,2 | 15,4 | 34,2 |
E-BIKES | 55,6 | 42,1 | 30,0 | 18,9 | 36,6 |
BEKLEIDUNG | 45,4 | 38,7 | 33,7 | 17,5 | 33,8 |
ZUBEHÖR | 23,5 | 18,5 | 13,2 | 8,5 | 15,9 |
ERSATZTEILE | 24,0 | 16,9 | 12,9 | 9,0 | 15,7 |
GESAMTLAGER | 40,8 | 31,0 | 22,4 | 12,3 | 26,6 |
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