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Rechtsunsicherheiten ausgeräumt

Velodata: Wichtiges BFH-Urteil zur Warenwirtschaft

Etwa ein Drittel der der Warenwirtschaftnutzer buchen nach Informationen der Velodata GmbH nennenswerte Teile der Bestandsänderungen aus Zeitgründen nicht ordnungsmäßig über Wareneingang oder Warenausgang. Eine Korrektur erfolge bei Bedarf, wie dies auch in der Warenwirtschaft möglich ist, erklärt Dieter Koll von Velodata. Jedoch führte dies in einigen Fällen zur Sorge, dass es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen könne, wenn dieses durch Zufall auf diese Fehler stößt. Hierzu wurde kürzlich ein richtungsweisendes Urteil des BFH gefällt, wie Koll informiert. Danach sind die Daten

einer freiwillig erstellten elektronischen Bestandbuchhaltung (Warenwirtschaft) nicht von der Finanzverwaltung zu prüfen (Bundesfinanzhof: Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 des Bundesfinanzhof).

Koll sieht sich dadurch in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, dass die „Lagerkartei“ eine interne Sache des Betriebes sei, die so geführt werden könne, wie der Betrieb es für richtig halte.
Jedoch müsse der Händler aber nach wie vor auf eine beweissichere, der Abgabenordnung entsprechenden Kassenführung achten. „Dies nehmen manche Händler nach dem Motto‚ der Steuerberater macht doch die Buchhaltung’ nicht ernst“, so Koll.

Velodata pflegt auf seiner Homepage www.velodata.de einen Servicebereich mit interessanten Informationen, der auch für Händler, die nicht bei Velodata Kunden sind, verfügbar ist und zwar unter der Rubrik „Anwendung + Praxis“ im Bereich „Allgemeine Informationen zur Betriebsführung.

Seminare im Februar

In Februar bietet Velodata zu seinen Warenwirtschaft-Seminaren ein ganz besonderes Ambiente, das Turmzimmer der Stolberger Burg mit Blick auf die reizvolle Altstadt der Stadt Stolberg im Rheinland. Das Anmeldeformular und weitere Einzelheiten gibt es unter www.velodata.de unter "Termine und Aktuelles".

20. November 2009 von Jürgen Wetzstein

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