Einigung in Berlin
Vererbung von Familienbetrieben: Bund beseitigt Steuerhürden
Wichtig für Familienbetriebe ist in diesem Zusammenhang, dass künftig bei der Vererbung keine Steuer anfällt, wenn das Unternehmen weitergeführt wird – und zwar über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Vorraussetzung ist zudem, dass die Lohnsumme über diesen Zeitraum nicht sinkt. Bei siebenjähriger Fortführung ist eine Gesamtsumme von 650 % der Lohnsumme vorgesehen, damit der ermäßigte Steuersatz von 15 % greift. Damit soll sicher gestellt werden, dass das Gesamtvolumen der Erbschaftssteuer weiterhin bei vier Milliarden EUR liegt.
Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Erbschaftssteuerreform haben bis zuletzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) immer wieder die Politik aufgefordert, dass Unternehmensübergänge erbschaftssteuerfrei möglich sein müssten. Die Verbände unterstützten den Vorschlag, bei zehnjähriger Fortführung eines Unternehmens die Erbschaftssteuer abzuschmelzen und komplett entfallen zu lassen. Ebenso hielten die Verbände kürzere Fortführungszeiten mit einer fünf- oder siebenjährigen Veräußerungssperre und anteiliger Besteuerung des Betriebsvermögens bis 15 % für „sachgerecht“. Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage sei jede unnötige Knebelung und Verunsicherung der mittelständischen Unternehmen durch den Staat zu vermeiden.
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