Erbschaftsteuer: Handel pocht auf Erleichterung
für den mittelständischen Einzelhandel stark belasten. Schon durch die geplante Verschärfung der Bewertungsregeln werden viele vitale Mittelständler die Freibetragsgrenze überschreiten. Dazu kommt noch, dass der Betrieb mindestens zehn Jahre die Lohnsumme von 70 Prozent des Ausgangswerts nicht unterschreiten darf und 15 Jahre fortgeführt werden muss. Erst dann entfallen für den Erben 85 Prozent der Erbschaftsteuer. Aber 15 Jahre sind im Einzelhandel eine unendlich lange Zeit. Die Konjunktur verändert sich viel schneller und die Händler müssen darauf reagieren, ihr Geschäft neu ordnen, verkleinern oder verlagern. Ansonsten verschwinden sie vom Markt und mit ihnen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die wenigsten Handelsunternehmen werden diese Auflagen erfüllen können.
Keine Doppelbesteuerung
Deshalb fordert der Einzelhandel: Deutlich runter mit der Frist für die Fortführung des Betriebs. Und wird ein Kriterium nicht erfüllt, darf auf keinen Fall die volle Erbschaftsteuer fällig werden, sondern nur noch der Anteil für die verbleibenden Jahre. Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Außerdem darf es durch die Reform keinesfalls zu einer Doppelbesteuerung der Firmenerben über Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Für die notwendige Bewertung der Unternehmen müssen alle üblichen Verfahren gleichrangig zugelassen werden. Das vereinfachte Verfahren sollte allen Unternehmensgrößen offen stehen. Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens und der Branche berücksichtigt werden. Ein einziger Kapitalisierungszins für die gesamte Volkswirtschaft erfüllt diesen Anspruch nicht."
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