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Geisterfahrrad erinnert an getoeteten Radfaher. In Berlin leider kein seltenes Bild.
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Hängepartie beendet:

Verkehrsministerkonferenz macht den Weg frei für die „Fahrradnovelle“

Ein Jahr hat die Hängepartie um die Reform der Straßenverkehrsordnung gedauert. Jetzt hat sich die Verkehrsministerkonferenz offenbar doch noch geeinigt.

Ein Blick zurück in den April 2020: Die in Kraft getretenen Straßenverkehrsordnung hatte nebst Bußgeldkatalog zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Erfolg für Fahrradlobbyisten wie den ADFC, die sich für diese „Fahrradnovelle“ stark gemacht hatten. Aber die Freude darüber währte nur kurz: Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann legten den wichtigen Bußgeldkatalog ein Jahr lang auf Eis. Eine Verzögerung, die nicht nur vom ADFC mehrfach kritisiert wurde velobiz.de berichtete .

Doch jetzt gab es eine Einigung der Verkehrsministerkonferenz, wie der ADFC soeben mitteilt. Der Weg sei somit frei für die wichtige Reform. Sie könne vollständig in Kraft treten - inklusive wirkungsvoller Bußgelder auf die Gefährdung von Radfahrenden. ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten.“

Gleichwohl drängt der ADFC auf weitere Verbesserungen und grundlegenden Reformen des Verkehrsrechts. Dieses würde insgesamt nach wie vor den Autoverkehr priorisieren und die dringend notwendige Förderung von Fuß- und Radverkehr behindern. Deswegen will der ADFC auch in Zukunft nicht locker lassen. Seine Forderungen zur Bundestagswahl stellt der ADFC am 18. Mai 2021 in einer hochkarätigen politischen Diskussionsrunde vor.

16. April 2021 von Jürgen Wetzstein

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