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Ein neuer Leitfaden von VSF und ZIV will rechtliche Unsicherheiten in der Fahrradwerkstatt mildern
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Zusammen mit dem Zedler-Institut

VSF und ZIV erstellen Leitfaden für Umbauten an Pedelecs

Was Fahrradhändler und -werkstätten an Pedelecs verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, war und ist rechtlich umstritten. Auch die Verbände VSF und ZIV haben noch Anfang des Jahres darüber kontrovers diskutiert (velobiz.de berichtete) . Geblieben ist eine Unsicherheit für den Fahrradhändler, die jetzt mit einer gemeinsamen Handlungsempfehlung ausgeräumt werden soll.

Ein neuer Leitfaden von VSF und ZIV will rechtliche Unsicherheiten in der Fahrradwerkstatt mildernDer Leitfaden gibt Orientierungshilfe beim Austausch von Komponenten bei Pedelecs

Ein entsprechender Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes wurde zusammen mit dem Zedler-Institut auf die Bahn gebracht. Dieser soll den Fahrradhändlern hierzulande jetzt eine Orientierung bieten, wenn es um den Tausch bestimmter Bauteile an einem Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) geht.

Entstanden ist ein Raster in Form einer Tabelle (siehe Grafik in der Bildergalerie), das die Bauteile eines Pedelecs in vier Kategorien einteilt und künftig als Leitfaden dafür gelten soll, wer den Tausch von Bauteilen am Pedelec freigeben soll:

  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen
  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen
  • Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen
  • Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist

Dabei werden nicht nur die Bauteile aufgelistet, sondern auch ergänzende Hinweise formuliert.

„Ein anderes Pedal kann man einfach ohne Rücksprache anbauen wenn es nicht breiter ist, als das Original. Andernfalls könnte es bei einer Schrägfahrt in der Kurve gefährlich werden“, erläutert der Sachverständige Dirk Zedler ein Beispiel.

Albert Herresthal vom VSF und Siegfried Neuberger vom ZIV sind sich einig, dass der gemeinsame Leitfaden nicht nur einen längst fälligen Beitrag zur Produktsicherheit bietet, sondern auch einen Meilenstein für die Zusammenarbeit von Industrie und Handel.

10. November 2015 von Jürgen Wetzstein

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