2 Minuten Lesedauer

Aktuelles LG-Urteil

Wann verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit?

Ob Geburtstag oder Weihnachten: Gutscheine sind eine beliebte Geschenkidee. Allerdings kommt es desöfteren im Anschluss zu Streitigkeiten, insbesondere dann, wenn sich der Beschenkte viel Zeit mit dem Einlösen des Gutscheins lässt. In einem solchen Fall hat kürzlich das Landesgericht Oldenburg ein aktuelles Urteil gefällt.

Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin einen Gutschein in Höhe von 100 Euro für den Wellnessbereich der Beklagten. Auf dem Gutschein war eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr ab Verkaufsdatum vermerkt. Den Gutschein löste die Klägerin nicht ein, sondern verlangte im Jahr 2011 die Auszahlung des Betrages. Die Beklagte verwies auf die zwischenzeitliche Verjährung und lehnte die Auszahlung ab.
Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist und sind dementsprechend mindestens drei Jahre gültig, so das Landesgericht Oldenburg. Eine auf dem Gutschein vermerkte Gültigkeitsdauer von unter drei Jahren ist unwirksam.
Im vorliegenden Fall war jedoch auch die gesetzliche Frist abgelaufen (Urteil vom 20.08.2013 – Az.: 16 S 702/12).

21. Oktober 2013 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login