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Finanzen - Landesbürgschaften

Wenn das Land zum Bürgen wird

Mithilfe von Landesbürgschaften Finanzierungen in Millionenhöhe zu sichern, ist in der Fahrradbranche aktuell kein Einzelfall. Es gibt gute Gründe, sich das Finanzinstrument genauer anzusehen.

Mit dem Ziel, die Wirtschaft während der Covid-19-Pandemie zu stützen, hat das Land Nordrhein-Westfalen der Cycle Union GmbH & Co. KG (Prophete) mit Sitz in Gütersloh 2020 eine Landesbürgschaft in Höhe von 11,7 Millionen Euro gewährt. Für die Mifa-Bike Gesellschaft mbH machte Rainer Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, bei einem Besuch 2016 publik, dass das Unternehmen für einen Neubau in Sangershausen eine Landesbürgschaft »in Millionenhöhe« erhielt. Beide Unternehmen haben ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten danach trotzdem nicht überwinden können. Das Finanzwerkzeug Landesbürgschaft soll laut Insidern aktuell bei weiteren, mitunter sehr prominenten Unternehmen der Fahrradwirtschaft im Einsatz sein. Grund genug, sich einmal anzusehen, wie diese Art der Förderung funktioniert.

Die genannten Beispiele dürften nur eine Auswahl der Unternehmen aus der Fahrradbranche sein, die bereits Landesbürgschaften erhalten haben. Genau herausfinden lässt sich das nicht. Selbst der ansonsten umfangreiche Auskunftsanspruch von Journalistinnen und Journalisten greift hier nicht. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt die Hintergründe: »Über Landesbürgschaften werden Bankkredite verbürgt. Hier gilt das Bank- beziehungsweise Bürgschaftsgeheimnis.«

Für wen und was bürgen die Länder?

So stellt sich die Frage, welche Unternehmen denn überhaupt für Landesbürgschaften infrage kommen. Generell können die Länder Unternehmen jeder Größe mit Landesbürgschaften fördern. Dabei entscheidet der Ort, an dem das Unternehmen sitzt oder eine Betriebsstätte hat, darüber, an welches Land sich die Firmen richten müssen.

»Eine Landes-bürgschaft kann die Kreditvergabe an Unternehmen in unterschiedlichen wirtschaftlichen Lagen unterstützen, beispielsweise bei Gründung, Nachfolge, Wachstum oder Restrukturierung.«

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW

Grundsätzliche Unterschiede gibt es zwischen den Leistungsumfängen der Länder nicht. »Die Bürgschaftsprogramme der Länder sind alle ähnlich ausgestaltet«, heißt es vom MWIKE.
Allgemein lassen sich solche Finanzierungen verbürgen, die volkswirtschaftlich förderungswürdig und betriebswirtschaftlich vertretbar sind. Dabei spielt die konkrete Finanzierungsform keine Rolle. Landesbürgschaften lassen sich etwa für Kontokorrentkredite, Warenkreditversicherungen, Akkreditive oder gar Mietkauf und Leasing nutzen und helfen da, wo den Unternehmen ausreichende eigene Sicherheiten fehlen. Finanzierungsprojekte können zum Beispiel Gründungs-, oder Nachfolgefinanzierungen, wachstums- oder verlustbedingte Finanzierungen oder Modernisierungsmaßnahmen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen für Konzept, Unternehmen und Gläubiger ist eine Bürgschaft sogar dann möglich, wenn sich ein Unternehmen in einer Sanierung befindet.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fordert etwa einen von öffentlichen Beihilfen freien Finanzierungsanteil, der je nach Größe des Unternehmens zwischen 25 und 50 Prozent liegen soll. Das MWIKE stellt klar, dass die Landesbürgschaft selbst kein Indikator für eine bestimmte wirtschaftliche Situation der Unternehmen ist: »Eine Landesbürgschaft kann die Kreditvergabe an Unternehmen in unterschiedlichen wirtschaftlichen Lagen unterstützen, beispielsweise bei Gründung, Nachfolge, Wachstum oder Restrukturierung. Eine Landesbürgschaft darf nicht an Unternehmen vergeben werden, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen beziehungsweise bei denen eine akute Insolvenzgefahr besteht.«

Wie die Antragsstellung funktioniert

»Die jährlich vergebene Anzahl an Landesbürgschaften in Nordrhein-Westfalen schwankt«, verrät das MWIKE weiter. »Im Jahr 2024 waren es sieben, im Jahr davor neun.« Häufig scheint das Werkzeug der Wirtschaftsförderung also nicht zum Einsatz zu kommen. Umso wichtiger ist es, bei der Antragsstellung Fehler zu vermeiden.

7 Landesbürgschaften wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen vergeben. Im Vorjahr waren es 9.

Bürgschaftsanträge können Kreditinstitute oder Kapitalsammelstellen mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum stellen. Unternehmen selbst können eine Vorprüfung beantragen, um Zeit zu gewinnen, wenn noch kein Kreditgeber gefunden ist. Die verschiedenen Anträge sind mitunter mit Bearbeitungsentgelten verbunden, die je nach Bundesland meist im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen und sich häufig an der Höhe des Bürgschaftsobligos orientieren. Hinzu kommen Bürgschaftsentgelte, die für die Dauer der Bürgschaft zu zahlen sind.

Neben dem Antrag selbst benötigen die Länder und Kreditgeber zusätzliche Informationen, etwa zum anvisierten Finanzierungsvorhaben oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers. Die Entscheidung über die Bürgschaft fällen Bürgschaftsausschüsse, die in den zuständigen Ministerien, meist den Wirtschaftsministerien der Länder, sitzen. Je nach Art der Finanzierung können unterschiedliche Laufzeiten gelten. In Mecklenburg-Vorpommern etwa beträgt die maximale Laufzeit 15 Jahre bei Investitionsfinanzierungen, 20 Jahre bei Immobilienfinanzierungen und 8 Jahre für Betriebsmittellinien.

»Der Bürgschaftsumfang beträgt zurzeit maximal 80 Prozent eines eventuellen Ausfalls des Kredites, das verbleibende Obligo trägt der Kreditgeber«, schreibt die Wirtschafsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, die in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen als Mandatar Ansprechpartner für Landesbürgschaften ist. Das volle Risiko tragen die Länder bei ihren Bürgschaften also nicht. Wichtig ist für sie zudem, dass auch die Gesellschafter angemessen am Risiko beteiligt werden müssen. Nur dann sind sie bereit, die Unternehmen mit dieser Art der Wirtschaftsförderung zu unterstützen.

Auch wenn Landesbürgschaften in der Fahrradbranche nicht allzu häufig auftreten, sind sie wichtig. Sie werden tendenziell doch von größeren Unternehmen in Anspruch genommen und dürften für diese ein sehr wichtiges Mittel sein, um Finanzierungen möglich zu machen. Man darf hoffen, dass die aktuellen Bürgschaften ihre Ziele erreichen. //

19. August 2025 von Sebastian Gengenbach
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