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In Wien wurde ein Fahrradhändler wegen betrügerischen Import verurteilt.
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Vom Zoll erwischt

Wiener Fahrradhändler wegen betrügerischen Imports verurteilt

2000 Fahrräder hatte ein 35-jähriger Unternehmer aus China importiert. Mit einem Trick wollte er Zollgebühren umgehen, was aufflog. Für das Vergehen fiel jetzt ein Gerichtsurteil.

Die Straftat datiert im Zeitraum zwischen 2017 und 2019. 2000 Fahrräder holte der jetzt verurteilte Fahrradhändler aus China. Um die regulären Zollgebühren in Höhe von 140.000 EUR zu umgehen, hatte er angegeben, dass die Fahrräder aus Bangladesch stammen und dafür die Ursprungszertifikate gefälscht. Die Ermittlungen des Zollamts Österreich führten nun zu einem Urteil am Landesgericht Wien mit einer Haftstrafe von sieben Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 400.000 Euro, schreibt das österreichische Finanzministerium. Das Schuldbekenntnis des Mannes habe sich in der Urteilsverkündung als strafmildernd ausgewirkt, heißt es weiter. Allgemein ist Abgabenbetrug mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft bedroht.

Finanzminister äußert sich

In einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium wurde sogar Finanzminister Magnus Brunner zitiert. Zum Fall und der Arbeit der österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner sagt er: „Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt. Er wollte ein System ausnutzen, das es ermöglicht, durch vereinfachte Handelsabkommen bestimmte Regionen der Welt gezielt zu unterstützen. Die hervorragende Arbeit und die Ermittlungen unseres österreichischen Zolls haben in diesem Fall wieder einmal zum Schutz unseres Wirtschaftsstandortes geführt und einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsverhältnissen geleistet“.

Nicht Bangladesh, sondern China

Der Fall kam durch einen Hinweis vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung im Jahr 2019 ins Rollen. Bei einem Betriebsprüfung erhärtete sich der Verdacht, dass die Fahrräder nicht wie angegeben aus der Herstellung in Bangladesch importiert wurden, sondern mittels Ursprungszertifikatsfälschung chinesische Fahrräder in die Europäische Union, nach Österreich, eingeführt wurden. Offiziell wurden sie als Erzeugnisse und Importe aus Bangladesch abgefertigt und unterlagen dem begünstigten Präferenzzollsatz von 0 %. Tatsächlich stammten sie jedoch aus China und hätten mit dem Regelzollsatz von 14 % und dem Antidumpingzoll von 48,5 % verzollt werden müssen. Dies konnte unter anderem nachvollzogen werden, da das Zollamt Österreich die Möglichkeit besitzt, Container zurückzuverfolgen. Weitere Ermittlungsschritte in Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort in Bangladesch hätten den Verdacht bestätigt.
Jetzt ging das Straferfahren wegen Abgabebetrugs zu Ende. Gelohnt hat sich die Trickserei für den Fahrradhändler auf alle Fälle nicht.

26. April 2022 von Jürgen Wetzstein
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