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Anmeldung zurückgezogen

ZEG beansprucht kein Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter in der Zentrale

Die ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG mit Sitz in Köln hat bei der Agentur für Arbeit die für ihre Mitarbeiter in der Firmenzentrale angemeldete Kurzarbeit zurückgezogen. Was zu dieser Entscheidung geführt hat.

In den zurückliegenden Wochen hat die ZEG in der Firmenzentrale in Köln Kurzarbeit praktiziert. Doch die Fahrradbranche hat sich nach den Corona-Schließungen gut erholt, die Perspektiven sind positiv (velobiz.de berichtete) . Demzufolge hat sich die ZEG entschlossen, die entstandenen Kosten für die Kurzarbeit selbst zu tragen und den Antrag auf Kurzarbeit wieder zurückzuziehen.

Dazu erklärt Vorstandsvorsitzender Georg Honkomp: „Unsere wirtschaftliche Entwicklung verlief in der Krise deutlich besser als ursprünglich angenommen und befürchtet, so dass wir diesen Schritt gehen, um den Staat und damit den Steuerzahler zu entlasten. Wir können die Kosten selbst tragen“. Die ZEG will damit ein Vorbild für andere Unternehmen sein, die ebenfalls trotz der Corona-Pandemie wirtschaftlich erfolgreich sind.

Für die ZEG-Mitarbeiter bedeutet das, dass der April rückwirkend und der Mai normal abgerechnet werden und die Differenz zum normalen Netto-Lohn, den sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten, mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltszahlung ausgezahlt wird. „Bereits im März zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Unternehmensleitung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprochen, finanzielle Einbußen durch die Kurzarbeit zu entschädigen, wenn die ZEG aufgrund der Ereignisse dazu in der Lage ist. Dieses Versprechen wird nun eingelöst“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der ZEG.

20. Mai 2020 von Jürgen Wetzstein

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