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Satzungsänderung beschlossen

ZIV ermöglicht größerem Unternehmenskreis die Mitgliedschaft

Die jüngste Mitgliederversammlung des Zweirad-Industrie-Verbands vor wenigen Tagen markierte eine durchaus bedeutende Weichenstellung, die es künftig einem größeren Unternehmenskreis ermöglicht, Mitglied im ZIV zu werden.

Die Fahrradbranche hat sich in den vergangenen Jahren in ihrer Struktur gewandelt. Diesem Wandel will sich auch der Zweirad-Industrie-Verband stellen. Dafür wurde jetzt der Weg freigemacht und entsprechende Änderungen in der Satzung des Verbandes bei der jüngsten Mitgliederversammlung am 21. April beschlossen.
„Die deutlich veränderten Rahmenbedingungen, darunter das rasante Marktwachstum, neue Akteure in den Bereichen Mobility as a Service oder digitale Produkte und starke äußere Treiber wie Klima, Krieg, Energie, Rohstoffe und die Verkehrswende bedeuten große Chancen für die Fahrradbranche“, so ZIV-Präsidiumsmitglied Bernhard Lange. „Gleichzeitig erfordern sie eine Erweiterung der Perspektive und einen Wandel – auch des ZIV. Der ZIV, der auch in der Vergangenheit bereits Import und Großhandel vertreten hat, trägt zwar weiterhin ‚Zweirad-Industrie-Verband‘ im Namen, aber wir sind uns einig, dass damit künftig das komplette Eco-System zum Wirtschaftsgut Fahrrad gemeint ist.“

Die Vorgaben, die an Unternehmen gestellt werden, um Mitglied im ZIV zu werden, sind jetzt nach der Satzungsänderung deutlich weiter gefasst und lesen sich so: „Ordentliches Mitglied des Verbands können mit der Satzungsänderung nun auch Unternehmen werden, die selbst oder über verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) Fahrräder, EPACS, E-Bikes, verwandte Fahrzeuge, Teile oder Zubehör sowie mit der Benutzung dieser Fahrzeuge im Zusammenhang stehende Produkte und Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland herstellen oder vertreiben. Der Vertrieb muss dabei überregionale Bedeutung haben.“

Darüber hinaus wurden die Regeln für die Aufnahme von Fördermitgliedern präziser gefasst. Künftig sollen alle Unternehmen aufgenommen werden. Es sollen aber insbesondere Prüfinstitute und technische Büros, Hersteller von Prüfeinrichtungen, Expert:innen und Lehrstühle, Planer und Ausführer von Verkehrsanlagen sowie Sport- und Event-Veranstalter, Unternehmen aus dem Tourismus inklusive Bikeparks und Fahrradversicherer, aufgenommen werden. Und nicht zuletzt seien auch junge Unternehmen und Start-Ups, die sich noch in der Gründung befinden, willkommen. Dazu sagt Bernhard Lange: „Die Ideen und Konzepte von jungen Unternehmen haben die Entwicklungen in den letzten Jahren stark beflügelt. Mit ihnen wollen wir den Austausch und die Förderung künftig deutlich verstärken“.

27. April 2023 von Jürgen Wetzstein

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