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Großer bürokratischer Aufwand: Die Vorbereitungen zur Grundsteuererklärung.
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Offener Brief

Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert Fristverlängerung bei Grundsteuer

Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Brief an die Bundesfinanzminister der Länder eine Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuererklärung. Welche Gründe angeführt werden.

Der Handelsverband weist auf die ohnehin herausfordernde Situation der Betriebe hin. Die Folgen der Corona-Pandemie seien nach wie vor nicht überwunden und seit Februar kämpfen die Unternehmen im Zuge des russischen Angriffskriegs mit noch größeren Schwierigkeiten. Massive Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen, unterbrochene Lieferketten und eine sehr hohe Inflation zehren an der Substanz vieler Betriebe. Die wirtschaftliche Lage ist stark angespannt, eine Rezession in den kommenden Monaten ist möglich.

„In dieser äußerst herausfordernden Situation sollte jede zusätzliche und vermeidbare bürokratische Belastung unterbleiben“, heißtes vom HDE. Umso weniger nachvollziehbar sei, dass an der Aufforderung an hunderttausende Unternehmen festgehalten wird, bis zum 31. Oktober 2022 sehr aufwendige Grundsteuerwerterklärungen einzureichen. Insbesondere für Unternehmen mit vielen wirtschaftlichen Einheiten oder einem komplexen Immobilienbestand stelle die Grundsteuerwerterklärung einen erheblichen Aufwand dar. So müssen in den meisten Ländern z. B. vielfach bisher nicht vorhandene und benötigte Bruttogrundflächen ermittelt oder bauliche Veränderungen erfasst werden. Diese anspruchsvolle Arbeit muss zusätzlich zu den ohnehin umfangreichen regulären steuerlichen Deklarationspflichten geleistet werden.

In Anbetracht der Vielzahl der beizubringenden und aufzubereitenden Daten wirbt die AG Mittelstand insoweit noch einmal eindringlich dafür, die Frist für die Einreichung der Grundsteuerwerterklärungen deutlich bis in das Jahr 2023 auszudehnen, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022.

Den Brief in voller Länge gibt es online nachzulesen.

22. September 2022 von Pressemitteilung

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