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Das Tragen von medizinischen Masken in Geschaeften wird bundesweit zur Pflicht.
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Lockdown verlängert, Maßnahmen verschärft

Betriebe und Geschäfte müssen sich auf Änderungen einstellen

Nach langen Beratungen und Diskussionen haben die Bundeskanzlerin und Regierungsoberhaupte der Länder einen Beschluss zum weiteren Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Welche Änderungen auf Betriebe und Geschäfte zukommen.

Zunächst bleibt vieles so, wie es bereits im Dezember 2020 beschlossen wurde. Dabei gilt, dass die Frist der Maßnahmen, also auch die Schließung des Einzelhandels (mit den bekannten Ausnahmen) jetzt zunächst bis 14. Februar befristet ist. Wichtigste Änderung jedoch für jene Geschäfte, die noch öffnen dürfen: Künftig reicht das Tragen von einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken nicht mehr aus. Gefordert sind medizinische Masken, so genannten OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 bzw. FFP2), die eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken versprechen. In Bayern ist bereits seit 19. Januar das Tragen von FFP2-Masken in Geschäften des Einzelhandels Pflicht velobiz berichtete .

Home-Office-Regelungen

Ein weiterer Beschluss betrifft das Arbeiten im Home-Office. Hier wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. In der Beschlussfassung heißt es in Richtung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass diese gebeten werden, das Angebot zu nutzen. Weiter für Betriebe künftig wichtig: Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu den klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.

Abschreibungen

Ein weiterer Punkt betrifft bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten. Hier heißt es in der Beschlussfassung: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Die komplette Beschlussfassung mit dem 14 Punkte fassenden Maßnahmenkatalog ist online nachzulesen unter www.bundesregierung.de .

Reaktion des Einzelhandelsverbands

Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte umgehend auf die neue Beschlussfassung zur Pandemie-Bekämpfung, die gerade vom Einzelhandel weiterhin große Opfer verlangt. In einem ersten Statement heißt es vom HDE: „Angesicht der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt die schnelle Umsetzung der Verbesserungen bei der staatlichen Überbrückungshilfe an. Es sei gut, dass die Bundesregierung hier die vom HDE geforderten und notwendigen Anpassungen vornehmen wolle. Dies müsse jetzt rasch wirksam werden, damit die Hilfen bei den Einzelhandelsunternehmen ankommen. Ansonsten drohten ganze Innenstädte zu veröden.“
Hauptgeschäftsführer Stefan Genth weist dabei einmal mehr auf die erheblichen Umsatzeinbußen hin: „Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Millionen Euro Umsatz. Nach dem weitgehenden Verlust des Weihnachtsgeschäfts in November und Dezember können viele Handelsunternehmen diese unverschuldeten Verluste wirtschaftlich nicht mehr kompensieren“. Deshalb seien sowohl der Bundesfinanz- als auch der Bundeswirtschaftsminister gefordert, ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen.

Zukunftsperspektive

Insgesamt begrüßt der Handelsverband, dass nun zügig ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet werden soll. „Der so extrem von den Schließungen betroffene Nonfood-Einzelhandel braucht bei Einhaltung aller Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eine Zukunftsperspektive“, so Genth. Der HDE fordert einen systematischeren und planvolleren Umgang mit der Pandemie ein. Die Politik müsse transparenter machen, unter welchen Rahmenbedingungen und bei welchen Kennziffern der Corona-Pandemie eine Öffnung des Nicht-Lebensmittel-Handels denkbar sei. „Wir können nicht weiterhin spontan von einem Lockdown in den anderen stolpern. Die Unternehmen brauchen zumindest ein wenig Klarheit, wie die Perspektiven sind“, so Genth weiter.

20. Januar 2021 von Jürgen Wetzstein

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