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Recht - Codes of Conduct

Codes of Conduct und Lieferketten-Compliance in der Fahrradbranche

Viele Händler und die meisten Großhändler und Hersteller werden schon einmal Codes of Conduct im Rahmen von Lieferverhandlungen gesehen haben. Doch was hat es hiermit eigentlich auf sich? Sind sie verpflichtend oder verhandelbar? Und lohnt es sich, über eigene Codes of Conduct nachzudenken? Diese Fragen soll der folgende Beitrag klären.

Globale Lieferketten sind komplex und oft schwer zu durchschauen. Rohstoffe, Vorprodukte und Dienstleistungen kommen aus vielen Ländern, und nicht überall gelten die gleichen Standards für Menschenrechte oder Umweltschutz. Das Fahrrad ist bekanntermaßen ein globales Produkt, nicht nur hinsichtlich seines Einsatzes, sondern auch hinsichtlich der Fertigung. Selbst wenn Hersteller die Produktion zurück nach Europa holen, wird die Herkunft eines Fahrrads nicht zu 100 Prozent europäisch sein.
Da entlang der Lieferkette die Kenntnis von den genauen Fertigungsumständen üblicherweise abnehmen wird, lassen sich Abnehmer durch Codes of Conduct bestimmte Umstände bestätigen – beispielsweise, dass das gelieferte Produkt festgelegte Umweltstandards oder menschenrechtliche Standards einhält. Großhändler oder Hersteller sehen sich mit solchen Regelwerken konfrontiert, wenn sie an Händler einer gewissen Größe liefern, Komponentenhersteller ebenso, wenn sie an OEMs liefern.
Aber warum treten die Codes of Conduct (CoC) in letzter Zeit vermehrt auf, wenn es doch nicht erst eine Erfindung der 2020er-Jahre ist, beispielsweise Zwangsarbeit entlang der Lieferkette zu unterbinden? Wie können kleinere und mittelgroße Unternehmen rein praktisch damit umgehen, wenn ihnen CoC vorgelegt werden? Und lohnt es sich möglicherweise, eigene CoC aufzustellen?

Der regulatorische Rahmen: LkSG und EU-Recht

Vorweg: In der Fahrradbranche gibt es nur sehr wenige Unternehmen, die das Gesetz verpflichtet, CoC zu verwenden oder überhaupt Lieferketten-Compliance zu betreiben. Die Regulatorik betrifft ausschließlich große Unternehmen. Die Regulatorik im Hintergrund beantwortet aber, warum vermehrt CoC im B2B-Handel auftreten, denn in Deutschland wurde 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingeführt. Es verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden, genauer hinzuschauen, Risiken zu erkennen und Missstände zu verhindern oder zu beheben. Sie müssen Maßnahmen treffen, um Menschenrechte und Umweltschutzstandards in ihrer Lieferkette einzuhalten. Das bedeutet: Nicht nur die eigene Produktion steht im Fokus, sondern auch die Arbeit von Zulieferern, selbst wenn diese im Ausland sitzen.
Sie müssen dafür ein System einrichten, um Risiken zu erkennen, klare Zuständigkeiten festzulegen und regelmäßig zu prüfen, wo Probleme auftreten könnten. Außerdem müssen Unternehmen öffentlich erklären, wofür sie in diesem Bereich einstehen, und vorsorgliche Maßnahmen im eigenen Betrieb und bei ihren Lieferanten umsetzen. Wenn Verstöße auftreten, sind sofort Gegenmaßnahmen erforderlich. Alle Aktivitäten müssen dokumentiert und einmal im Jahr an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldet werden. Verstöße können geahndet werden.

»Wer Codes of Conduct unterschreibt und dann dagegen verstößt, haftet auf Schadensersatz und riskiert die Kündigung des Vertrages.«

Parallel hat die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geschaffen, eine Richtlinie, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss und deren Intention dieselbe wie die des LkSG ist. Die politische Tendenz geht derzeit dahin, die Standards von LkSG und CSDDD deutlich abzuschwächen. Für kleinere und mittelständische Unternehmen, die von CSDDD und LkSG ohnehin nicht betroffen sind, spielt dies zunächst keine Rolle.

Code of Conduct unterschreiben?

Mittelständische und kleine Unternehmen werden allerdings häufig CoC zur Unterschrift vorgelegt bekommen, wenn sie größere Unternehmen beliefern wollen. Unterschreiben oder nicht unterschreiben – das ist dann die Frage.
Zunächst ist es für Lieferanten wichtig zu verstehen, dass die belieferten B2B-Kunden möglicherweise eigenen Regularien wie dem LkSG unterliegen, die sie dazu veranlassen, CoC einzuholen. Die Unterzeichnung von CoC ist daher häufig schlicht Voraussetzung, um überhaupt Lieferant werden zu können. Das wiederum sollte aber nicht zur vorschnellen Unterschrift verführen. Es gilt der juristische Grundsatz »pacta sunt servanda«, Verträge sind einzuhalten. Wer CoC – beispielsweise als Anhang zu einem Rahmenliefervertrag – unterschreibt und dann dagegen verstößt, haftet auf Schadensersatz und riskiert die Kündigung des Vertrages.


Verträge sind einzuhalten, lautet ein wohlbekannter Grundsatz. Daher gehört es selbstverständlich dazu, auch bei der vermeintlichen Nebensache Code of Conduct genau hinzuschauen, was man da unterzeichnet.

Die Prüfung eines CoC sollte daher sehr sorgfältig durchgeführt werden, indem der CoC mit den eigenen Lieferbedingungen und internen Prozessen abgeglichen wird, um sicherzustellen, dass die abgegebenen Versprechen (Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards) auch tatsächlich eingehalten werden können. Gleichzeitig dürften Pflichten aus dem LkSG nicht pauschal weitergegeben werden. Die Einzelheiten sind juristische Feinarbeit und sollten fachlich versiert beraten werden.

Ein eigener Code of Conduct?

Es mag nicht in Mode sein, sich mehr Papierarbeit als nötig aufzuerlegen. Allerdings könnten mittelständische Unternehmen überlegen, einen eigenen CoC einzuführen, selbst wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Schließlich handelt es sich bei CoC um die unternehmensinterne Festlegung von verbindlichen Standards und Werten. Das kann Vorteile in der Außendarstellung gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitenden haben. Es schafft durch klare Regeln intern wie extern nachvollziehbare Standards. Zudem minimieren Unternehmer Risiken, indem potenzielle Probleme in der Lieferkette früh erkannt und behoben werden.
Es eröffnen sich daneben neue Marktchancen, da viele große Unternehmen Nachweise verantwortungsvoller Praxis von ihren Zulieferern einfordern und erwarten. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die kommende EU-Richtlinie CSDDD sichert Unternehmen ab und der Reputationsschutz wird gestärkt, da präventive Maßnahmen öffentliche Skandale verhindern können.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Erstellung und Überwachung eigener CoC alles andere als einfach ist und sowohl Kosten durch externen Beratungsaufwand erzeugt als auch interne Ressourcen bindet.

Fazit und Handlungsempfehlung

Auch wenn nur sehr wenige Unternehmen der Fahrradbranche direkt durch Lieferketten-Regulatorik betroffen sind, müssen sich mittelständische und kleine Unternehmen als Lieferanten größerer Unternehmen mit Lieferketten-Compliance befassen. CoC sollten sie niemals blind unterzeichnen und sich nicht pauschal Pflichten auferlegen lassen. Jedenfalls sollten Unternehmen auch dann, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind, über eigene Codes of Conduct nachdenken, da diese ein zentrales Element moderner und zukunftsfähiger Unternehmensführung sind und echte Vorteile bieten. //

25. Februar 2026 von Johannes Brand
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